Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Errichtung eines begehbaren Rheindükers von Leverkusen nach Köln Merkenich in Verbindung mit einem Zugangsbauwerk im Naturschutzgebiet N1 einverstanden.

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG i. V. mit § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu.

 


Abstimmungsergebnis:

Bei 12 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.