Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2015 vom 25.11.2014 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt.

12 Ja-Stimmen (7 CDU, 4 SPD, 1 FDP)
6 Nein-Stimmen (5 Grüne, 1 Die Linke)
1 Enthaltung (1 AfD)