Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt
Köln ermächtigt die Verwaltung, zur Aufrechterhaltung der Flexibilität die
wirtschaftlichen Konsequenzen zukünftig erforderlicher Angebotsanpassungen bei
der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, deren Aufwand pro Maßnahme und Jahr einen
Betrag von 40.000 Euro nicht überschreitet, als Geschäft der laufenden
Verwaltung analog § 41 Abs. 3 GO NRW zu behandeln und ohne das
Erfordernis vorheriger Gremienbeschlüsse über die Anpassung der
Ausgleichsparameter gemäß der Betrauungsregelung vom 15.12.2005 und 24.06.2008
zu entscheiden.
Sofern durch die
Angebotsanpassungen Änderungen vorgenommen werden, die für den Nahverkehrsplan
relevant sind, wird die Verwaltung für diese Fälle beauftragt, den
Nahverkehrsplan entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt