Nachtrag: 26.02.2015
Sitzung: 03.03.2015 BV7/0007/2015
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: AN/0340/2015
Daher
stellen wir der Verwaltung nachfolgende Fragen mit der Bitte um kurzfristige
Beantwortung:
1)
Bleibt die Nutzung des ehem. „Praktiker-Baumarktes“ als Notunterkunft
für Flüchtlinge - wie zugesagt - auf ein Jahr beschränkt?
2)
Beabsichtigt die Stadt Köln das Objekt im Rahmen der Zwangsversteigerung
zu erwerben?
3)
Ist nach einem zu erwartenden Eigentümerwechsel die Anmietung der
Immobilie durch die Stadt Köln geplant?