Nachtrag: 26.02.2015

Beschluss: Kenntnis genommen

Daher stellen wir der Verwaltung nachfolgende Fragen mit der Bitte um kurzfristige Beantwortung:

 

1)     Bleibt die Nutzung des ehem. „Praktiker-Baumarktes“ als Notunterkunft für Flüchtlinge - wie zugesagt - auf ein Jahr beschränkt?

2)     Beabsichtigt die Stadt Köln das Objekt im Rahmen der Zwangsversteigerung zu erwerben?

3)     Ist nach einem zu erwartenden Eigentümerwechsel die Anmietung der Immobilie durch die Stadt Köln geplant?