Beschluss:
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung:
1.
Einen sofortigen Baustopp nach § 61 BauO NRW in
Bezug auf den Abbruch, sog. „Herz-Haus“ zu verfügen und durch geeignete
Maßnahmen die Sicherung der Bausubstanz zu gewährleisten.
2.
In Bezug die Bebauung des Geländes der
ehemaligen Firma Grote in Köln Bickendorf Anforderungen zu erlassen, dass:
die Vorgaben des Beschlusses der Bezirksvertretung aus der Novembersitzung
2014, ggf. durch Auflagen umgesetzt werden, namentlich die vorhanden
Landarbeiterhäuser, das sog. „Herz-Haus“ und das „Maler Wirges Haus“ zu
erhalten und in die Gesamtplanung einzubeziehen.
3. Hilfsweise die vorgenannten Anwesen unter Denkmalschutz in ggf. Form des Ensembleschutzes zu stellen und
4. Wenn die GAG nicht bereit ist im Sinne der Entscheidung der Bezirksvertretung aus November 2011, die Parzellen, auf den die vorbezeichneten Häuser errichtete sind, aus dem Neubauvorhaben herauszulösen und die GAG zu verpflichten, das private Investoren zu suchen, die die beiden Häuser, insbesondere aber das sog. „Herz-Häuschen“ als Zeugnis der Vergangenheit Bickendorf erhalten und restaurieren.
5. das Gutachten zum Herzhäuschen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE zugestimmt.