Beschluss:
Der Beirat der Unteren
Landschaftsbehörde nimmt die mündliche Mitteilung zur Kenntnis.
Durch die anwesenden Beiratsmitglieder wird den Teilnehmern der
Beiratsvorbesprechung
das Mandat erteilt, die noch zu erwartende Befreiung, abzuarbeiten ohne das
Projekt noch mal in der Sitzung vorzustellen.