Text der
Anfrage:
Zum geplanten
Wohngebiet Zündorf-Süd soll im April 2015 ein zweiter Zielfindungsworkshop
abgehalten werden. Hierzu wurde die Bezirksvertretung mit der Vorlage 3257/2014
ergänzend informiert. Allerdings sind nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern
vor Ort noch viele Fragen offen, die sich insbesondere mit der
Entlastungsstraße beschäftigen.
Zur Vorbereitung
des zweiten Workshops bitten wir daher, spätestens zur nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Porz die folgenden Fragen zu beantworten:
Frage 1:
Die nach
derzeitiger Beschlusslage noch zu realisierende Variante 6n als Umgehung für Zündorf
und Porz mit direktem Anschluss an die A 59 wurde aufgrund der Kosten in Höhe
von 29,9 Mio. € (Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW, Vorhaben 24025 vom
08.12.2005) durch das Land als nicht wirtschaftlich bewertet und somit zunächst
als nicht förderfähig zurückgestellt. Die nun favorisierte Lösung ist nach
Angabe der Verwaltung kostengünstiger und daher leichter umsetzbar. Wie hoch
schätzt die Verwaltung die entstehenden Kosten inkl. der Unterquerung der
sechsgleisigen ICE-Trasse, des Rückbaus der Wahner Straße und der
erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen in den Bereichen Zündorf und Wahn und mit
welcher Quote würden diese gefördert werden?
Frage 2:
Als Ergebnis des
ersten Zielfindungsworkshops wurde abschließend festgestellt (Seite 15 der
Dokumentation), dass vor dem zweiten Zielfindungsworkshop Trassenalternativen
für die Entlastungsstraße und die Stadtbahn untersucht werden. Wichtig ist,
dass diese von den Beteiligten vorab geprüft und bewertet werden können. Wann
werden diese Ergebnisse vorgelegt und wie wurde bei den dafür durch-geführten
Untersuchungen insbesondere der Verkehr Richtung Norden (Porzcity und
Innenstadt) sowie Westen (Rodenkirchener Brücke) berücksichtigt?
Frage 3:
In den ersten
Workshops wurde erläutert, dass die Stadtbahnverlängerung bis 2020
realisiert werden
könne. Es wurde jedoch keine Terminplanung vorgelegt, bis wann die
Entlastungsstraße fertig gestellt werden könne. Gesagt wurde lediglich (Seite 6
der Dokumentation), dass ein Baubeginn „im besten Fall“ in 6 Jahren möglich sei.
Gibt es inzwischen genauere Zeitangaben, bis wann die Entlastungsstraße fertig
gestellt werden kann und wie wurden dabei die Finanzierungs- und
Planungsabstimmungen mit dem Land und der Bahn inkl. der erforderlichen
Kreuzungsvereinbarung sowie die in Köln üblichen langen Vergabeverfahren für
voraussichtlich mehrere Aufträge bewertet?
Im Beschluss des
Stadtentwicklungsausschusses am 06. Februar 2014 wurde bewusst die
Passage entfernt,
dass zur Realisierung erster Wohngebäude nicht zwingend die unmittelbare
Fertigstellung der Ortsumgehung erforderlich sei. Dies bedeutet im
Umkehrschluss, dass die Beschlusslage weiterhin eine Bebauung erst nach der
Realisierung der vollständigen Umgehung ermöglicht. Daher sind sowohl die
zeitlichen als auch die finanziellen Aspekte wesentliche Kriterien für die
Fortsetzung des Wettbewerbsverfahrens und insbesondere die darin genannten
Terminziele.
Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1:
Eine abschließende
Kostenschätzung für die komlett durchzuführende Straßenbaumaßnahme inklusive
der Querung der DB-Strecke und der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen liegt
noch nicht vor. Die neue Variante ist der zweite Bauabschnitt der Ortsumgehung
Niederkassel vereinigt mit dem Kernstück
der Ortsumgehung Zündorf. Insofern ist absehbar, dass diese neue Variante
insgesamt kostengünstiger wird als die gewünschten zwei Straßen.
Zu Frage 2:
Trassenalternativen für eine Verbindung zur Frankfurter Straße sind in
einer Machbarkeitsstudie untersucht worden. Diese sind in der Internetpräsentation
zur Planung Zündorf-Süd veröffentlicht. Hier ist auch eine Verkehrsuntersuchung
veröffentlicht, welche die Auswirkungen der Planung Zündorf-Süd und die
dazugehörende Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur darstellt.
Verkehre in Richtung „Porzcity“ verbleiben dabei auf der bestehenden
Straßenverkehrsinfrastruktur. Eine Verlängerung der „Umgehungsstraße“ Zündorf
bis zur Poststraße hätte eine wesentliche Mehrbelastung der Poststraße zur
Folge, die aufgrund der dortigen Wohnnutzungen zu erheblichen Konflikten führt.
Verkehre in Richtung Westen (Rodenkirchener Brücke) sind autobahnbezogen und
werden ihren Weg zu eben dieser suchen. Diesen Verkehren dient die von der
Verwaltung vorgeschlagene neue Verbindung zur Frankfurter Straße bzw. zur AS
Lind.
Zu Frage 3:
Derzeit sind keine
belastbaren Aussagen zum zeitlichen Ablauf möglich. Es sind weitere Gespräche
mit dem Land NRW erforderlich, um abschließende Aussagen zur Förderfähigkeit zu
erlangen.