Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt

1.        über die zum Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung und zum Schutz des Naturdenkmals „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“ abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

 

2.        gemäß der §§ 42a Abs. 2 und 42 d des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz NRW – LG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW S. 568) in Verbindung mit den §§ 22 Abs. 1 und 28 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit den §§ 12, 25 und 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz NRW - OBG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW S. 528) – jeweils in der zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung geltenden Fassung – für den Stadtteil Müngersdorf im Stadtgebiet der Stadt Köln den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung und zum Schutz des Naturdenkmals „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.