Nachtrag: 18.03.2015
Sitzung: 24.03.2015 Rat/0008/2015
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2711/2014
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt
1.
über
die zum Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung und zum
Schutz des Naturdenkmals „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“ abgegebenen
Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2.
gemäß
der §§ 42a Abs. 2 und 42 d des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und
zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz NRW – LG NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW S. 568) in Verbindung mit den §§
22 Abs. 1 und 28 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege
(Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in
Verbindung mit den §§ 12, 25 und 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der
Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz NRW - OBG NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW S. 528) – jeweils in der zum Zeitpunkt
des Erlasses dieser Verordnung geltenden Fassung – für den Stadtteil
Müngersdorf im Stadtgebiet der Stadt Köln den Erlass der als Anlage 1
beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung und zum Schutz des
Naturdenkmals „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.