Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.      Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2013 sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.09.2012 bis 31.08.2013 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 04. Juli 2014 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH fest.

 

2.      Der Bilanzverlust für das Geschäftsjahr vom 01.09.2012 bis 31.08.2013 in Höhe von 16.601.913,70€ wird wie folgt verwendet:

 

-          Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 16.601.913,70€

 

3.      Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

4.      Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.

 

5.      Die Grundentscheidung zur Entschuldung der Bühnen der Stadt Köln erfolgte mit Ratsbeschluss vom 17.12.2013. Der Rat der Stadt Köln nimmt in diesem Zusammenhang das Entschuldungs- und Controllingkonzept (Vorlagen-Nr. 0085/2015) zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt