Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 21.04.2015 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert empfohlen

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 66473/03 für das Gebiet zwischen der Luxemburger Straße, dem Eifelwall, der nordwestlichen Grenze des mit Parkplätzen und Hochgarage bebauten Grundstückes westlich der Rudolf-Amelunxen-Straße und der Hans-Carl-Nipperdey-Straße in Köln-Neustadt/Süd und Köln-Sülz —Arbeitstitel: Eifelwall in Köln-Neustadt/Süd und Köln-Sülz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan 66473/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.