Mit
Schreiben vom 12.11.2014 bittet die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz
um
Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1)
Sind bereits erste Verfahren gegen Hauseigentümer aufgrund des neuen
Wohnungsaufsichtsgesetzes im Stadtbezirk Porz eingeleitet worden?
Wenn
ja, gegen wen, welche Gründe liegen dem zu Grunde und wie ist der laufende
Stand des Verfahrens?
2)
Wie erhalten die Wohnungsämter Kenntnis davon, dass Missstände an
Wohngebäuden, Wohnungen oder einzelnen Wohnräumen im Sinne des § 3 Nr. 2 WAG
NRW vorliegen?
3)
Wie wird die Überbelegung von Wohnraum nach § 9 WAG NRW ermittelt?
4)
Nach § 2 Abs. 3 WAG NRW können Gemeinden bei Anzeichen von Verwahrlosung
in den Wohngebäuden und an den Außenanlagen regelmäßige Überprüfungen
durchführen.
Haben
im Stadtbezirk Porz bereits solche Begehungen und regelmäßige Überprüfungen,
insbesondere in Porz-Finkenberg, stattgefunden? Wenn ja, gegen wen und welche
Missstände wurden festgestellt?
5)
Ist zur Umsetzung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes zusätzliches
Personal im Wohnungsamt bereitgestellt worden?
Wenn nein, wie wird die zusätzliche Mehrarbeit abgewickelt?
Antwort
der Verwaltung:
Zu
1)
Im
Zeitraum 01.01.2014 bis 20.04.2015 sind 39 (davon Finkenberg: 31)
Mängelanzeigen im Stadtbezirk 7 eingegangen. Hiervon wurden 22 (davon
Finkenberg: 18) Fälle eingestellt, nachdem die Mängel beseitigt wurden. In 13
(davon Finkenberg: 11) Verfahren wurden Anordnungen zur Instandsetzung
getroffen, die teilweise noch weiterverfolgt werden.
Die Verfahren richten sich ganz überwiegend gegen eine
Wohnungsgesellschaft und in einem Fall gegen eine Einzelperson. Aus
datenschutzrechtlichen Gründen können leider keine Namen genannt werden.
Zu
2)
Mängel und Missstände werden
in der Regel von den Mietern selbst angezeigt. Sofern es sich um Mängel auf
Allgemeinflächen handelt, werden diese häufig auch von Anwohnern oder sonstigen
Dritten gemeldet.
Zu 3)
Die Überbelegung i. S. von §
9 WAG NRW kommt bisher in der Praxis nicht zur Anwendung. Sind Wohnungen
überbelegt, wird von den Mietern regelmäßig behauptet, dass es sich um Besucher
handelt, die sich nur kurzzeitig dort aufhielten.
Der Nachweis einer
dauerhaften Überbelegung konnte bisher in keinem Fall geführt werden.
Zu 4)
Begehungen wegen
Verwahrlosung von Wohngebäuden und Vermüllung der Außenanlagen in
Porz-Finkenberg wurden durchgeführt und führten zu Anhörungen bzw. Verfahren.
In diesem Verfahren wurde
auch festgestellt, dass in einer Vielzahl von Fällen entweder die Bewohner
selbst oder aber Dritte die Vermüllung verursacht haben.
Zu 5)
Zur Umsetzung des neuen
Wohnungsaufsichtsgesetzes wurde bisher ein technischer Außendienstmitarbeiter
zusätzlich bereitgestellt.