Nachtrag: 30.04.2015

Beschluss: Kenntnis genommen

Das Land NRW unterstützt die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in 2015 mit 18.000 Euro je Kommune, die ein Kommunales Integrationszentrum betreibt. Im Rahmen der Förderkonzeption des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration (MAIS) NRW sind die Kommunen in der Lage, ihre lokalen Besonderheiten bei der Vergabe zu berücksichtigen. Das Kommunale Integrationszentrum hat den Förderbetrag auf Antrag erhalten.

In Köln wird ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in großem und beeindruckendem Maße in unterschiedlichen Projekten und Konstellationen geleistet. Den engagierten Privatpersonen und den professionellen Kräften und Institutionen, die dieses Ehrenamt in Köln begleiten, wird an dieser Stelle ausdrücklich gedankt.

Eine Besonderheit in Köln ist die große Anzahl von Willkommensinitiativen, die sich zumeist in der Nachbarschaft von Flüchtlingsunterkünften gebildet haben. Mittlerweile sind es ungefähr 30 Initiativen, die die Flüchtlinge in fast allen Lebensbereichen unterstützen. Von z.B. der Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache, der Begleitung zu Behörden, der Wohnungssuche bis hin zum Erkunden Kölns sind die Willkommensinitiativen tätig. Nicht zuletzt sorgen sie für eine Einbindung der Flüchtlinge als neue Nachbarn und fördern damit für ein solidarisches Köln.

Die Förderung des Landes wird zur Unterstützung dieser wertvollen Arbeit in Köln eingesetzt. Die Willkommensinitiativen sollen hierüber die Möglichkeit erhalten, verhältnismäßig unbürokratisch und schnell an einen finanziellen Ausgleich von Ausgaben im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit zu kommen.

 

Seit April ist das Forum für Willkommenskultur in Trägerschaft von Kölner Flüchtlingsrat und Kölner Freiwilligenagentur mit einer städtischen Förderung aktiv. Das Land hat die Möglichkeit eingeräumt, den Zuschuss an Dritte weiter zu leiten. Diese Möglichkeit wird in Köln genutzt. Das Forum erhält den Gesamtbetrag zur Unterstützung der Willkommensinitiativen gemäß des „Kölner Konzept  zur Verwendung der Mittel aus dem Programm “Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe” des MAIS NRW”, das als Anlage beigefügt ist.

 

Anlage