Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 75498/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Von-Quadt-Straße, Wiesenstraße, östlicher Grenze der Flurstücke 502, 1999, 1223 bis 1226, 962, 964, Kemperbach bis östliche Grenze des Flurstückes 980 und südlicher Grundstücksgrenze Von-Quadt-Straße 120 bis 132 a in Köln-Dellbrück —Arbeits­titel: Von-Quadt-Straße in Köln-Dellbrück— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen;

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.