Nachtrag: 05.05.2015
Sitzung: 11.05.2015 FA/0006/2015
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0932/2015
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat
der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln
für das Wirtschaftsjahr 2015/16 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung
fest.
2.
Der Rat
der Stadt Köln beschließt die dieser Vorlage beiliegende neue
Eintrittspreisstruktur. Diese wurde in Bezug auf die Erlösplanung bereits in
den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt
Köln für das Wirtschaftsjahr 2015/16 eingearbeitet. Die Betriebsleitung wird in
diesem Zusammenhang ermächtigt für besondere Vorstellungen/Vorstellungsreihen
Sonderkonditionen anzubieten.
3.
Der Rat
der Stadt Köln beschließt eine strukturelle Erhöhung zum Betriebskostenzuschuss
der Bühnen für die von den Tarifparteien über den bisher in Höhe von 2 %
bewilligten Tarifsteigerungen für die Beschäftigten der Bühnen aus den Jahren
2014 und 2015 in Höhe von 888.100,- Euro zum 01.09.2015.
4.
Die Betriebsleitung
der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Bühnen Kassenkredite bis zu
einem Höchstbetrag von 7,0 Mio. € in Anspruch zu nehmen.
5.
Der Rat
nimmt zur Kenntnis, dass sich das Sanierungsprojekt am Offenbachplatz
voraussichtlich um ca. 10 % auf rund 278 Mio. € (ohne Bauzeitzinsen) zum
ursprünglichen Baubeschluss verteuert. Der Rat der Stadt Köln bewilligt die
Sanierung in diesem verteuerten Umfang und ermöglicht die Finanzierung der
neuen Summe über Kommunalkredite.
Der Rat nimmt das Finanzierungskonzept,
welches auf Grundlage des Baubeschlusses von der Betriebsleitung im
Einvernehmen mit der Kämmerei und unter Beteiligung eines externen Experten für
Kommunalfinanzierung von Großprojekten erstellt wurde, zur Kenntnis. Das
Finanzierungskonzept wird durch eine Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 1034/2015)
im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erläutert, um evtl.
Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Die Verwaltung wird ermächtigt für die
Finanzierung der „Generalsanierung Offenbachplatz“, der „Kooperation mit dem
WDR im Werkstattbereich“ und der Sanierung des „Orchesterprobenzentrum
Stolberger Straße“ Darlehensverträge in
Höhe von insgesamt 300 Mio. € (inkl. ca. 4 % Risikozuschlag) für die
langfristige Finanzierung abzuschließen. Die bereits bestehende
Zwischenfinanzierung in Form von Tages- und Termingeldkrediten wird durch die
langfristigen Kredite abgelöst, so dass die Gesamtdarlehensermächtigung in Höhe
von 300 Mio. Euro nicht überschritten wird.
6.
Der Rat
der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass in der Mittelfristplanung für die
Bühnen der Stadt Köln und damit ab der Spielzeit 2016/17 in Teilen das
„Reduzierte Betriebsleitungsszenario“ (Szenario 3) aus der Wirtschaftlichkeits-
und Organisationsuntersuchung der Actori GmbH eingearbeitet wurde.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt