Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südwestlich der Vogelsanger Straße, nordwestlich der Grundstücke mit den Flurstücks­nummern 2080/51, 2353/51, 51/11 und 1985/51, nordöstlich dem Flurstück mit der Flurstücks­nummer 490 und südwestlich der Straße Grüner Weg —Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld— aufzustellen mit dem Ziel, öffentliche Straßenverkehrsfläche und Mischgebiet festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld— zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2;

4.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.

5.      In die Aufgabenstellung für die vorgesehene Mehrfachbeauftragung sind         ergänzend folgende Planungsvorgaben einzuarbeiten:

·    Der unmittelbar benachbarte Bereich östlich der Vogelsanger Straße mit der geplanten 'Inklusiven Universitätsschule Köln' auf dem Heliosgelände ist bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen. Die gestalterische und städtebauliche Qualität soll der geplanten Bebauung des Heliosgeländes entsprechen und mit dieser im Einklang stehen.

·    Eine optimale Verknüpfung mit dem im Rahmenplanungsgebiet geplanten grünem Fuß-Radwegesystem sowie des Wegesystem des Heliosgeländes ist sicherzustellen. Die Qualität der Erschließung soll dem angestrebten Standard des Umfeldes gerecht werden, dieses gilt insbesondere für die wichtige grüne Wegebeziehung entlang von Grüner Weg sowie der am östlichen Rand des Planungsgebietes dargestellten privaten Planstraße für Fußgänger, Fahrräder und Anliegerverkehr. Besondere Beachtung hat dabei auch die Begrünung der Straßenräume.

·    Der Querung der Vogelsanger Straße vom Heliosgelände zum Plangebiet ist als übergeordnete und bedeutende Wegeverbindung besonders zu berücksichtigen und zu gestalten.

·    Eine öffentliche Durchwegung des Gebiets Melatengürtel/ Grüner Weg ist sehr wünschenswert und eine rein private Nutzung des aktuell dargestellten Innenhofs greift weder die Neubauten am Grünen Weg noch den Diskussionsprozess rund um das Heliosgelände auf. In der Mehrfach-Beauftragung soll eine Variante aufgenommen werden, die die architektonische Gestaltung mit Punkt-Bauten aus dem Grünen Weg aufgreift.

·    Bereits vor den Einstieg in das Bebauungsplanverfahren soll seitens des Investors eine Informationsveranstaltung für die Nachbarinnen und Nachbarn zu den weiteren Planungen angeboten werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt