Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat:

Der Rat möge beschließen:

Beschluss:

Der Rat beschließt die Verlängerung der Laufzeit des am 17.12.2013 beschlossenen Sonderprogramms „Investitionskostenzuschuss“ bis zur vollständigen Verausgabung der bereitgestellten Fördermittel, längstens bis zum 31.12.2016.

Zur Finanzierung beschließt der Rat die überplanmäßige Bereitstellung von 1.781.819 € in 2015 im Teilfinanzplan 1003 - Wohnraumförderung, Wohnraumerhaltung und –pflege, Hilfen für Wohnungssuchende -, Teilplanzeile 11 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen - bei Finanzstelle 5600-1003-0-AZ02 – Investorenzuschuss Wohnungsbauprogramm.

Die Deckung erfolgt in 2015 in entsprechender Höhe aus den im HPL-Entwurf im Teilfinanzplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – Teilplanzeile 12 – Sonstige Investitionsauszahlungen – veranschlagten Mitteln.

Die für die Dauer der o.g. Bestimmungen voraussichtlich ab dem Hj. 2016 entstehenden Aufwendungen für die Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens i.H.v. rd. 89.000 € p.a. werden im Rahmen des Haushaltsplans 2016 ff in der Teilplanzeile 16 -Sonstige ordentliche Aufwendungen – berücksichtigt.


Abstimmungsergebnis:

Bei einer Gegenstimme von Frau Hoyer zugestimmt.