Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 59567/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet östlich der Sinnersdorfer Straße, südlich der Grundstücke Sinnersdorfer Straße 175 bis Mottenkaul 14 - 16, westlich der Straße Mottenkaul und nördlich des Flurstückes 741, Flur 41, Gemarkung Worringen, in Köln-Roggendorf/Then­hoven —Arbeitstitel: Sinnersdorfer Straße/Mottenkaul in Köln-Roggendorf/Thenhoven— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen;

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmt.

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler weist erneut daraufhin, dass es eine Planung für die Anbindung des Blumenbergswegs an die A 57 erfolgen muss. Damit später keine Probleme auftreten sollen entsprechenden Käufer auf eine solche Straße hingewiesen werden. Um entsprechende Planungen durchzuführen wird die Verwaltung aufgefordert entsprechende Planungen mit dem Land NRW abzustimmen und durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen