Beschluss:

1.      Der Verkehrsausschuss stellt - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes sowie des Abschlusses der Kooperationsvereinbarung - den Bedarf für die Vergabe der Generalplanung für den Radschnellweg Köln-Frechen für die Leistungsphasen 1-9 inklusive örtlicher Bauüberwachung sowie die Erstellung eines Verkehrsgutachtens fest.

Weiterhin beauftragt der Verkehrsausschuss - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes sowie des Abschlusses der Kooperationsvereinbarung - die Verwaltung mit der Planung des Radschnellweges Köln-Frechen.

Gleichzeitig beschließt der Verkehrsausschuss - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes sowie des Abschlusses der Kooperationsvereinbarung - die Vergabe der Generalplanung für die Leistungsphasen 1-2 gemäß HOAI 2013 sowie die Vergabe des erforderlichen Verkehrsgutachtens mit Gesamtkosten in Höhe von 186.500 EUR.

und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:

2.      Der Finanzausschuss beschließt - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes sowie des Abschlusses der Kooperationsvereinbarung - die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 186.500 EUR im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4799 (Radschnellweg Köln-Frechen), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) zur Vergabe der Leistungsphasen 1 – 2 HOAI im Haushaltsjahr 2015.


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt