Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit dem Neubau einer landwirtschaftlichen Halle mit Zuwegung und Hoffläche, Wahner Str. 100 in Köln-Zündorf einverstanden.
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG i.V. mit § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu.
Die von der LP-Festsetzung 7.2 – 46 abweichende
Ausgleichsmaßnahme auf dem Grundstück Gem. Oberzündorf, Flur 1, Flurstück 47
ist so zu realisieren, dass unter den geplanten Baumpflanzungen eine Feldgehölzgruppenpflanzung
kostenneutral vorgenommen wird. Der geänderte LBP ist dementsprechend als
Bestandteil der Baugenehmigung zu sehen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.