Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

1.       über die zum Entwurf betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes 71410/05 für das Gebiet einer Erschließungsfläche zwischen André-Citroën-Straße und Hans-Kalscheuer-Straße, einer Fläche für eine Kindertagesstätte an der André-Citroën-Straße und einem Bereich Ecke Oberstraße/Berliner Straße in Köln-Porz-Westhoven —Arbeitstitel: André-Citroën-Straße in Köln-Porz-Westhoven, 1. Änderung— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       die 1. Änderung des Bebauungsplanes 71410/05 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.