Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

1.    die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 27.11.2014 für das Gebiet zwischen Erna-Scheff­ler-Straße im Westen und der Straße des 17. Juni im Osten (Gemarkung Deutz, Flur 33, Flurstücke 812, 995, 998 und 1007) in Köln-Kalk —Arbeitstitel: Ehemaliges CFK-Gelände in Köln-Kalk, 2. Änderung—;

2.    nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Erna-Scheffler-Straße im Westen und der Straße des 17. Juni im Osten (Gemarkung Deutz, Flur 33, Flurstücke 812, 995, 998 und 1007) in Köln-Kalk —Arbeitstitel: Erna-Scheffler-Straße in Köln-Kalk— einzuleiten;

3.    den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 69450/08-000-02 für das Gebiet zwischen Erna-Scheffler-Straße im Westen und der Straße des 17. Juni im Osten (Gemarkung Deutz, Flur 33, Flurstücke 812, 995, 998 und 1007) in Köln-Kalk —Arbeitstitel: Erna-Scheffler-Straße in Köln-Kalk— nach § 3 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.