Beschluss:

Der Rat beschließt im Vorgriff auf die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts folgende, geringfügige Änderung der Steuerungs- und Ansiedlungsregeln des EHZK:

Der grundsätzliche Ausschluss von großflächigen Ansiedlungen / Erweiterungen von Betrieben mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment aus Gewerbe- und Industriegebieten wird für folgende, nicht zentrenrelevante Sortimente

-          Auto- und Motorradhandel inklusive Auto- und Motorradzubehör

-          Baustoffhandel, Baumaschinen

-          sowie Gebrauchtwaren dieser Sortimente

in „Einzelfallprüfung erforderlich“ geändert.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Gruppe Deine Freunde.