Beschluss:
Der Rat beschließt im Vorgriff auf die
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts folgende, geringfügige
Änderung der Steuerungs- und Ansiedlungsregeln des EHZK:
Der grundsätzliche Ausschluss von
großflächigen Ansiedlungen / Erweiterungen von Betrieben mit nicht
zentrenrelevantem Kernsortiment aus Gewerbe- und Industriegebieten wird für
folgende, nicht zentrenrelevante Sortimente
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Auto- und Motorradhandel inklusive Auto- und
Motorradzubehör
-
Baustoffhandel, Baumaschinen
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sowie Gebrauchtwaren dieser Sortimente
in „Einzelfallprüfung erforderlich“
geändert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Gruppe Deine Freunde.