Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Absicht des Landes Nordrhein-Westfalen, die notwendigen Verfahren bei der Versorgung von Asylbewerber/innen mit medizinischen Leistungen nach §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes diskriminierungsfrei auszugestalten, insb. durch die Einführung einer Gesundheits-Chipkarte in Kooperation mit den Krankenkassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.