Beschluss:

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt folgende Beschlussempfehlung „Moderne, barrierefreie und durch alle nutzbare Infrastruktur“ an den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, den Bauausschuss, den Jugendhilfeausschuss, den Liegenschaftsausschuss, den Ausschuss Schule und Weiterbildung, den Ausschuss Soziales und Senioren, den Sportausschuss, den Ausschuss für Umwelt und Grün, den Verkehrsausschuss und die stadtnahen Gesellschaften und die Verwaltung:

Konsequenzen aus den Erfahrungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu Eis- und Schwimmstadion Lentpark

Bewertung des Projektes „Eis- und Schwimmstadions Lentpark“

1.         Trotz intensiver Anstrengungen und wiederholter Einforderung durch die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik muss rückblickend festgestellt werden, dass eine Barrierefreiheit des Gebäudes und somit eine gleichberechtigte selbstbestimmte Nutzbarkeit für alle nicht gegeben ist.

2.         Gegenüber dem Zustand bei Eröffnung des Gebäudes wurden Nachbesserungen erreicht, die als nicht ausreichend einzustufen sind.

3.         Der Zeitverlauf der Nachbesserungen, der gezeigte kritikwürdige Umgang mit berechtigten Forderungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik sowie das Informationsverhalten gegenüber diesem Gremium haben erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Bemühungen von Betreiber und Eigentümer entstehen lassen.

4.         Offensichtlich wurde in der Konzeption, Planung, Ausführung und Kontrolle nicht durchgängig in ausreichendem Maße der Fokus auf die unabdingbare Notwendigkeit der Barrierefreiheit und Nutzbarkeit für alle gelegt.

Konsequenzen und Forderungen:

Mit dem Ziel einer inklusiven Stadtgesellschaft in einer modernen barrierefreien und durch alle nutzbaren Infrastruktur und zur Vermeidung einer Wiederholung ähnlicher Probleme bei zukünftigen Projekten fordert die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik von der Verwaltung, den zuständigen Ausschüssen und den stadtnahen Gesellschaften eine Überprüfung, ggfs. Anpassung und Festlegung aller Prozesse und Entscheidungen, die bei der Planung, Durchführung und Kontrolle öffentlicher Baumaßnahmen zu durchlaufen sind.

Exemplarisch seien hier genannt: bindende Vorgaben für Ausschreibung, Auflagen in der Baugenehmigung und verpflichtende Überprüfung der Umsetzung der Baugenehmigung bei Abnahme derjenigen Aspekte, die für Barrierefreiheit relevant sind.

Es muss sichergestellt sein, dass den beteiligten Planern, Firmen und kontrollierenden Organen unmissverständlich und zwingend Vorgaben gemacht und verantwortliche Kontrollen durchgeführt werden, die im Sinne des Selbstverständnisses der Stadt Köln Barrierefreiheit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention gewährleisten.

Allen Beteiligten muss jederzeit klar sein, dass in dieser Stadt ausschließlich Projekte gewollt sind, bei denen die Umsetzung dieser Ziele obligatorisch und alternativlos ist.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen