Sitzung: 18.06.2015 taB/0006/2015
Beschluss:
Die Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik beschließt folgende Beschlussempfehlung „Moderne, barrierefreie und durch alle nutzbare Infrastruktur“ an
den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales, den Bauausschuss, den Jugendhilfeausschuss, den
Liegenschaftsausschuss, den Ausschuss Schule und Weiterbildung, den Ausschuss
Soziales und Senioren, den Sportausschuss, den Ausschuss für Umwelt und Grün,
den Verkehrsausschuss und die stadtnahen Gesellschaften und die Verwaltung:
Konsequenzen aus den Erfahrungen der Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik zu Eis- und Schwimmstadion Lentpark
Bewertung des Projektes „Eis- und Schwimmstadions Lentpark“
1.
Trotz intensiver Anstrengungen und wiederholter Einforderung durch die Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik muss rückblickend festgestellt werden, dass eine
Barrierefreiheit des Gebäudes und somit eine gleichberechtigte selbstbestimmte
Nutzbarkeit für alle nicht gegeben ist.
2.
Gegenüber dem Zustand bei Eröffnung des Gebäudes wurden Nachbesserungen
erreicht, die als nicht ausreichend einzustufen sind.
3.
Der Zeitverlauf der Nachbesserungen, der gezeigte kritikwürdige Umgang
mit berechtigten Forderungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
sowie das Informationsverhalten gegenüber diesem Gremium haben erhebliche
Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Bemühungen von Betreiber und Eigentümer
entstehen lassen.
4.
Offensichtlich wurde in der Konzeption, Planung, Ausführung und
Kontrolle nicht durchgängig in ausreichendem Maße der Fokus auf die
unabdingbare Notwendigkeit der Barrierefreiheit und Nutzbarkeit für alle
gelegt.
Konsequenzen und Forderungen:
Mit dem Ziel einer inklusiven
Stadtgesellschaft in einer modernen barrierefreien und durch alle nutzbaren
Infrastruktur und zur Vermeidung einer Wiederholung ähnlicher Probleme bei
zukünftigen Projekten fordert die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
von der Verwaltung, den zuständigen Ausschüssen und den stadtnahen
Gesellschaften eine Überprüfung, ggfs. Anpassung und Festlegung aller Prozesse
und Entscheidungen, die bei der Planung, Durchführung und Kontrolle
öffentlicher Baumaßnahmen zu durchlaufen sind.
Exemplarisch seien hier genannt:
bindende Vorgaben für Ausschreibung, Auflagen in der Baugenehmigung und
verpflichtende Überprüfung der Umsetzung der Baugenehmigung bei Abnahme
derjenigen Aspekte, die für Barrierefreiheit relevant sind.
Es muss sichergestellt sein, dass
den beteiligten Planern, Firmen und kontrollierenden Organen unmissverständlich
und zwingend Vorgaben gemacht und verantwortliche Kontrollen durchgeführt
werden, die im Sinne des Selbstverständnisses der Stadt Köln Barrierefreiheit, Zugänglichkeit
und Nutzbarkeit für alle gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention
gewährleisten.
Allen Beteiligten muss jederzeit
klar sein, dass in dieser Stadt ausschließlich Projekte gewollt sind, bei denen
die Umsetzung dieser Ziele obligatorisch und alternativlos ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen