Nachtrag: 19.06.2015
Sitzung: 23.06.2015 Rat/0018/2015
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1815/2015
Beschluss:
Der Rat beschließt in seiner Sitzung zur Beratung des Haushaltsplanes 2015 die veränderte Richtlinie zur Förderung kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen mit den Förderinstrumenten:
· Förderrichtlinie,
· Zuwendungsvertrag,
· Leistungskatalog (wird bis Ende des Jahres 2015 erstellt),
· Kurzbericht.
Die zur Qualitätsentwicklung der kultur- und medienpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit und zum Start dieser Umstrukturierung zum 01.09.2015 benötigten Haushaltsmittel werden für 2015 im Rahmen einer Anschubfinanzierung in Höhe von 100.000 € im Teilplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) aus den im Rahmen der Haushaltsplananmeldung berücksichtigten Mitteln für die Förderrichtlinie zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt.
Ab 2016 sind die jährlich benötigten Mittel in Höhe von 346.650 Euro im Teilplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) haushaltsneutral umzuschichten.
Mit Verzicht des Jugendhilfeausschusses auf sein Beratungs- und Beschlussrecht der Vorlage (Beschluss zu TOP 4.2.1 in der Sitzung am 16.06.2015) wird die Vorlage in die Sitzung des Rates zur Haushaltsplanberatung verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion