Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

In Umsetzung des Gewässerentwicklungskonzeptes stimmt der Rat der Stadt Köln vorbehaltlich der wasserrechtlichen Genehmigung und der gesicherten Finanzierung der Realisierung der nachfolgenden Gewässerentwicklungsmaßnahmen zu:

Maßnahmen am Flehbach

Ø  FLE 14: km 6+490 bis km 6+830 an der Flehbachstraße in Köln-Brück (Anlage 2)

Ø  FLE 25: km 9+400 bis km 9+460 Sandfang im Königsforst in Köln-Brück (Anlage 3)

Maßnahme am Kurtenwaldbach

Ø  KUR 7: km 4+000 bis km 4+1000 Umgehungsgerinne für die Teichanlage im Königsforst, Köln-Porz (Anlage 5)

Maßnahme an der Strunde

Ø  STR 1b: km 0+200 bis km 0+370 Neutrassierung der Strunde im Bereich der Wichheimer Mühle, Köln-Holweide (Anlage 6)

Ø  STR 19: km 5+220 bis km 5+250 Entfernung des Sohlabsturzes an der Strunder Mühle, Köln-Dellbrück (Anlage 7)

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.