Beschluss, geändert/ergänzt:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Fußgängerzonen gemäß der Anlage 1 für den Radverkehr zu öffnen:
1. Die Hohe Straße und die Schildergasse / Gürzenichstraße inklusive der jeweiligen Anschlüsse soll täglich in der Zeit von 20:00 Uhr bis 11:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig für den Radverkehr geöffnet werden (Bereich 1).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von SPD.
2. Die Radverkehrsverbindung Roncalliplatz - Hohenzollernbrücke (mit Ausnahme Heinrich-Böll-Platz) soll ganztägig für den Radverkehr geöffnet werden (Bereich 2).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen CDU.
3. Die Radverkehrsverbindung An der Rechtsschule – Trankgasse soll ganztägig für den Radverkehr geöffnet werden (Bereich 3).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen
CDU.
4(Alternative):
Die Radverkehrsverbindung Roncalliplatz-Wallrafplatz-An der Rechtsschule und zusätzlich das Domgässchen sollen ganztätig für den Radverkehr geöffnet werden (Bereich 4).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt, gegen Grüne, Linke, Herr Kasnitz (Deine Freunde), Herr Geffe.
4. Die Radverkehrsverbindung Roncalliplatz – Wallrafplatz – An der Rechtsschule soll ganztägig für den Radverkehr geöffnet werden (Bereich 4).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen CDU.
5. Die Querstraßen von Hohe Straße
(Minoritenstraße/Große Budengasse, Brückenstraße/Obenmarspforten) und
Schildergasse (Ludwigstraße/An St. Agatha) werden ebenfalls ganztägig für den
Radverkehr geöffnet. Die Beschilderung ist analog der Beschilderung an der
Gürzenichstraße anzupassen: Radfahrer frei bis Hohe Straße respektive
Schildergasse.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen CDU.
6. Die Verwaltung wird beauftragt zu
eruieren, mit welchen Mitteln die Schiene des Kunstwerks Ma'alot rutschfest
gemacht werden kann. Hierbei ist der urhebende Künstler, Dani Karavan, zu
konsultieren. Ersatzweise bzw. bis zur Lösung der Rutschgefahr und der Komplettfreigabe
ist eine Beschilderung zu wählen, die das Radfahren nicht verbietet, aber
dennoch den Haftungsausschluss der Stadt Köln beinhaltet (z.B. "Vorsicht
Rutschgefahr auf der Schiene - Radfahren auf eigene Gefahr").
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen CDU und FDP.