Der
Integrationsrat beschließt folgende Empfehlung an den Rat.
Der Rat möge
beschließen:
Beschluss:
Der Rat nimmt die bei der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in
Systembauweise mit einer Nutzungsdauer von fünf Jahren entstandenen
Kostenerhöhungen in Höhe von insgesamt 1.116.000 € - entsprechend der
nachfolgenden Aufstellung - zur Kenntnis:
Bauvorhaben |
Bewilligte Mittel gem. Beschluss Nr. 0759/
2014 (ohne Erstausstattung/Möbel) |
Mehrkosten |
Geplante Gesamtbaukosten |
Albert-Schweitzer-Str. 1, 50968 Köln |
1.588.104 € |
76.000 € |
1.664.104 € |
Koblenzer Str. 15a/b, 50968 Köln |
1.588.104 € |
375.000 € |
1.963.104 € |
Lindweilerweg 117, 50739 Köln |
1.588.104 € |
155.000 € |
1.743.104 € |
Loorweg 140, 51143 Köln |
1.588.104 € |
340.000 € |
1.928.104 € |
Pohlstadtsweg, nach Erschließung unter der
Bezeichnung Rather Kirchweg 302, 51109 Köln |
1.588.104 € |
170.000 € |
1.758.104 € |
Gesamtsumme |
7.940.520 € |
1.116.000 € |
9.056.520 € |
Die Deckung des investiven Mehrbedarfs
erfolgt im Haushaltsjahr 2015 innerhalb der Veranschlagungen des
Teilfinanzplans 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum - durch
entsprechende Wenigerauszahlungen in der Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen
für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-5-5128 - Neubau Lachemer Weg.
Die Deckung des konsumtiven Mehrbedarfs durch
die Erhöhung der Abschreibung im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 111.600 €
erfolgt innerhalb der Veranschlagung des Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung
und Bewirtschaftung von Wohnraum -, Teilplanzeile 14 – Bilanzielle
Abschreibungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt