Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Alternative I:
Der Rat beschließt
aufgrund des großen Bedarfs an preisgünstigem gefördertem Wohnraum für
Rollstuhlfahrer die Ergänzung des Sonderprogramms „Investitionskostenzuschuss“
(Vorlagen 2829/2013 und 1175/2015) um einen Fördertatbestand für rollstuhlgerechtes
Wohnen mit einem um 100 EUR je Quadratmeter Wohnfläche höheren Zuschuss. In Nr.
1 des Beschlusses vom 17.12.2013 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
„Wird für
Rollstuhlfahrer geeigneter Wohnraum entsprechend der DIN 18040-2 R neu gebaut,
erhöht sich der Zuschuss für diese Wohnung auf 250 EUR je Quadratmeter
Wohnfläche.“
Die Ergänzung gilt
für Antragstellungen ab dieser Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig – bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion -
zugestimmt