Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der André-Citröen-Straße, circa 65 m parallel zur Oberstraße östlich und nördliche Grenze der Tennisanlage Oberstraße bis zur östlichen Grundstücksgrenze des Gewerbe­gebietes "Westhovener Aue" bis zur KVB-Linie7 von Köln nach Zündorf, entlang der KVB-Linie bis zur André-Citröen-Straße (betreffend das ehemalige Citröen-Gelände) in Köln-Porz-West­hoven —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in Köln-Porz-Westhoven— aufzustellen mit dem Ziel, das ehemalige Firmengelände von Citröen als Gewerbegebiet planungrechtlich (siehe Begründung) festzusetzen;

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.