Beschluss:

Der Rat nimmt die bei der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise mit einer Nutzungsdauer von fünf Jahren entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von insgesamt 1.116.000 € - entsprechend der nachfolgenden Aufstellung - zur Kenntnis:

 

Bauvorhaben

Bewilligte Mittel gem. Beschluss Nr. 0759/ 2014 (ohne Erstausstattung/Möbel)

Mehrkosten

Geplante Gesamtbaukosten

Albert-Schweitzer-Str. 1, 50968 Köln

1.588.104 €

76.000 €

1.664.104 €

Koblenzer Str. 15a/b, 50968 Köln

1.588.104 €

375.000 €

1.963.104 €

Lindweilerweg 117, 50739 Köln

1.588.104 €

155.000 €

1.743.104 €

Loorweg 140, 51143 Köln

1.588.104 €

340.000 €

1.928.104 €

Pohlstadtsweg, nach Erschließung unter der Bezeichnung Rather Kirchweg 302, 51109 Köln

1.588.104 €

170.000 €

1.758.104 €

Gesamtsumme

7.940.520 €

1.116.000 €

9.056.520 €



Die Deckung des investiven Mehrbedarfs erfolgt im Haushaltsjahr 2015 innerhalb der Veranschlagungen des Teilfinanzplans 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum - durch entsprechende Wenigerauszahlungen in der Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-5-5128 - Neubau Lachemer Weg.

 

Die Deckung des konsumtiven Mehrbedarfs durch die Erhöhung der Abschreibung im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 111.600 € erfolgt innerhalb der Veranschlagung des Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum -, Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen.


Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimme von Frau Wilden (Pro Köln) mehrheitlich zugestimmt.