Text der Anfrage:
"Aktuell und in den nächsten Jahren werden neue Wohnbaugebiete in Porz geplant. Dabei ist sicherzustellen, dass bei der Umsetzung die Infrastruktur sichergestellt ist und ggf. angepasst wird.
Im Zusammenhang mit den Neubauvorhaben Fuchskaule, Friedensstraße Süd und Danziger Straße in Urbach und Elsdorf wurde festgestellt, dass z. B. die Kapazitäten der Grundschule Kupfergasse in Porz‐Urbach für die prognostizierten Schülerzahlen nicht ausreichen.
Daher stellen wir der Verwaltung nachfolgende Fragen mit der Bitte um kurzfristige Beantwortung:
1. Welche Schülerzahlen werden für die Neubauvorhaben Fuchskaule, Friedensstraße Süd und Danziger Straße prognostiziert?
2. Wie ist derzeit die Grundschule Kupfergasse in Porz‐Urbach ausgelastet und welche Kapazitäten stehen noch zur Verfügung?
3. Reichen die weiteren Infrastrukturen, wie z. B. das Straßennetz, die Nahversorgung, die Abwasserkanäle für die Neubauvorhaben aus?
4. Welche Maßnahmen sind von der Verwaltung geplant, um bestehende Defizite der Infrastruktur zu beheben?
5. Wie sieht es mit der Infrastruktur (z. B. Schulen, Kindergärten, Straßennetz) in weiteren geplanten Neubauvorhaben im Stadtgebiet Porz aus?"
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.:
Für die
Neubauvorhaben "Fuchskaule" und "Südlich Friedensstraße"
werden während der Erstbezugsphase je 12 Schülerinnen und Schüler und für den
Bereich Danziger Straße je 7 Schülerinnen und Schüler prognostiziert, somit
insgesamt 31. In der langfristigen Prognose reduziert sich diese Anzahl auf
insgesamt 16 Schülerinnen und Schüler.
Zu 2.:
Trotz der
Erweiterung auf fünf Eingangsklassen zum Schuljahr 14/15 ist die katholische
Grundschule Kupfergasse zum Schuljahr 15/16 in den Jahrgängen 1 und 2
weitestgehend ausgelastet. In den Jahrgängen 3 und 4 (vierzügig) bestehen noch
geringe Aufnahmekapazitäten. Die Vorausberechnung der Einschulungen in den
nächsten Schuljahren lässt erkennen, dass die erwarteten zusätzlichen
31 Schülerinnen und Schüler nur zu einem geringen Teil aufgenommen werden
können. Die Schulverwaltung prüft derzeit, ob durch die Erweiterung eines
bestehenden Schulstandortes die schulische Versorgung im Primarbereich in den
Stadtteilen Porz-Urbach und -Elsdorf sichergestellt werden kann. Hierbei ist
die Verlagerung des geplanten Kindertagesstätten-Standortes eine Möglichkeit,
um weitere Kapazitäten in der katholischen Grundschule Kupfergasse zu
generieren (vergleiche Punkt 5.).
Zu 3.:
Das Plangebiet
"Fuchskaule" liegt im Einzugsbereich der Kläranlage Wahn und
außerhalb der Wasserschutzzone. Es ist vorgesehen, das Planungsgebiet im
Trennsystem zu entwässern. Das Schmutzwasser wird dem Abwasserkanal
ON 1100 in der Gilsonstraße zu geführt. Das anfallende Niederschlagswasser
des Plangebietes wird mittels Regenwasserkanäle ins Gewässer
(Rheinkanal ll) eingeleitet. Das Bauvorhaben trägt maßgeblich zu einer
Entspannung der Belastung bei Starkregenereignissen in den Stadtteilen
Porz-Urbach/-Elsdorf bei, da aufgrund eines Gutachtens zusätzlicher
Regenabfluss in das Gebiet aufgenommen und versickert werden kann. Somit wird
die technische Infrastruktur entlastet. Oberflächenwasser wird aus den
Randgebieten und den bereits bebauten Arealen aufgenommen und in das neue
Baugebiet abgeleitet (Rückhaltevolumen 900 m³).
Für das Baugebiet "Südlich Friedensstraße" ist vorgesehen, das
Planungsgebiet im Trennsystem zu entwässern. Das Plangebiet liegt im
Einzugsbereich der Kläranlage Wahn und außerhalb der Wasserschutzzone. Das
Schmutzwasser wird dem Abwasserkanal DN 300 in der Friedensstraße zu
geführt. Das anfallende Niederschlagswasser des Plangebietes wird vor Ort
versickern oder mittels Regenwasserkanäle ins Gewässer (Rheinkanal ll)
eingeleitet. Geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge bei Starkregenereignissen
werden zurzeit erarbeitet.
Der Bereich des Bauvorhabens "Danziger Straße" entwässert im
Mischsystem, das heißt Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden in einem
Abwasserkanal gesammelt und abgeleitet. Die aus dem Vorhaben resultierenden
zusätzlichen häuslichen Schmutzwassermengen (< 1 l/s) können durch
die vorhandene Abwasseranlage schadlos abgeleitet werden. Das durch eine
mögliche Verdichtung der Bebauung zusätzlich anfallende Niederschlagswasser
soll zukünftig durch Versickerung ortsnah entwässert. Zusätzlich ist unter
anderem geplant, das anfallende Niederschlagswasser durch Dachbegrünung
beziehungsweise private Rückhaltekanäle zurückzuhalten und verzögert
einzuleiten. Das bedeutet, dass durch das oben genannte Bauvorhaben keine
zusätzlichen hydraulischen Belastungen im Kanalnetz entstehen. Für statistisch
seltene und häufig sehr lokal begrenzte Starkregenereignisse ist die
Kanalisation nicht ausgelegt. Eine Dimensionierung der Kanäle auf extreme
Ereignisse ist sowohl aus Kostengründen, als auch aus betrieblicher Sicht nicht
sinnvoll. Deshalb kann es bei den Starkregenereignissen leider dazu kommen,
dass das Regenwasser von der Kanalisation nicht aufgenommen werden kann und auf
der Oberfläche verweilt. Ein besserer Schutz vor den Folgen von
Starkregenniederschlägen kann nur durch einen privaten Objektschutz
sichergestellt werden. Die RheinEnergie AG betreibt in Köln großflächig die
Messungen und die Auswertungen der Grundwasserströme. Die Erfahrungen bei der
Umsetzung von unterirdischen Baumaßnahmen zeigen, dass diese keine Auswirkung
auf die Grundwasserströme haben. Das vorhandene Entwässerungssystem in den
betroffenen Bereichen entspricht jetzt und auch nach der Bebauung dem Stand der
Technik, das heißt es ist ausreichend dimensioniert. Die Begrünung der Dächer
und der Bau der Rückhaltekanäle führen zu einer Entspannung der Situation bei
Starkregen, weil ein Teil des Niederschlagswassers zurückgehalten wird. Aber
ein umfassender Schutz durch das Kanalnetz vor den Folgen von Starkregen gibt
es jetzt und auch unabhängig von der zukünftigen Bebauung nicht. Hier kann nur
der private Objektschutz den Schutz erhöhen.
Die Nahversorgung des Neubaugebietes "Fuchskaule" stellt sich
nach dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) wie folgt dar: Das Gebiet
liegt vollständig innerhalb des 700-Meter-Radius des Discounters
"Netto" an der Tiergartenstraße 1.
Die Nahversorgung des Neubaugebietes "Südlich Friedensstraße"
stellt sich nach dem EHZK wie folgt dar: Das Gebiet schließt direkt östlich und
südlich an den dort vorhandenen Discounter "Netto" mit circa
600 m² Verkaufsfläche an ("Netto" an der Tiergartenstraße 1/Ecke
Friedensstraße). Weiter östlich an der Friedensstraße/Ecke Akazienweg befindet
sich die Nahversorgungslage Grengel, Friedensstraße mit einem kleinen
Vollversorger und einigen kleineren Geschäften.
Die Nahversorgung des Neubaugebietes "Danziger Straße" stellt
sich nach dem EHZK wie folgt dar: Das Gebiet liegt vollständig innerhalb des
700-Meter-Radius des Stadtteilzentrums Urbach, Kaiserstraße/Frankfurter Straße.
Dort befinden sich neben dem Verbrauchermarkt "Hit" mit circa
1 500 m² Verkaufsfläche, ein kleiner "Penny"-Discounter und
zahlreiche Fachgeschäfte. Der 700-Meter-Radius entspricht dem fußläufigen
Einzugsbereich von Betrieben der Nahversorgung.
Die Erschließung der Baugebiete ist gesichert.
Zu 4.:
Für jedes Neubauvorhaben wird ein geeignetes Starkregenkonzept
erarbeitet, welches die Kapazitäten des städtischen Netzes berücksichtigt und
bestehende Risikogebiete beachtet. Sofern es die Topographie und der
Plangebietszuschnitt ermöglichen, werden durch die baulichen Aktivitäten
bestehende Ortsteile sogar entlastet. Beispielhaft ist das Bauvorhaben
"Fuchskaule" anzuführen. Die geplante Sickermulde ermöglicht bei
Starkregenereignissen einen zusätzlichen Oberflächenabfluss aus den umgebenden
Wohngebieten in das Neubaugebiet hinein.
Die Versorgung der
Gebiete sowie der umgebenden Siedlungsstrukturen sind ausreichend gesichert.
Verkehrliche Belange zu 3. und 4.:
Für die Fuchskaule
und die Friedensstraße sind Verkehrsuntersuchungen erforderlich, die die
notwendigen Maßnahmen im Straßennetz für die Umsetzung der Neubauvorhaben
aufzeigen sollen. Grundlage der Verkehrsuntersuchung ist die vorhandene
Verkehrsprognose zur Erschließung des neuen Wohngebietes in der Danziger
Straße. Im Ergebnis der Untersuchung zur Danziger Straße wurden folgende
Maßnahmen seitens des Verkehrsgutachters empfohlen, die auch entsprechend dem
Baufortschritt umgesetzt werden:
Innerhalb des Gebietes:
-
Verbreiterung
der Erschließungsstraße zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
und der Verkehrssicherheit,
-
Geschwindigkeitsreduzierung
durch Fahrbahnversätze,
-
Ausschilderung
als verkehrsberuhigter Bereich.
Auf dem übergeordneten Straßennetz:
-
Optimierung
der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Frankfurter Straße/Kaiserstraße.
Zu 5.:
Für den Stadtbezirk
Porz gibt es derzeit folgende Überlegungen: Im Plangebiet "Zündorf
Süd" sind drei Schulstandorte (2 x Grundschule, 1 x
weiterführende Schule) angemeldet. Je nach zukünftigen Wohnbauplanungen ist zu
erwarten, dass zusätzliche Schulbedarfe entstehen. Insbesondere im Bereich Wahn
würde Handlungsbedarf entstehen, wenn weitere Wohngebiete entwickelt würden. Im
Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungskonzept "Porz Mitte" soll die
Grundschule Hauptstraße nach Umzug des Berufskollegs nach Deutz nach bisheriger
Planung bedarfsgerecht neu gebaut werden. Bedingt durch das Projekt
"Poller Damm" entsteht zusätzlicher Bedarf im Primarbereich. Es ist
vorgesehen, schnellstmöglich ein neues zweizügiges Grundschulgebäude auf der
Fläche südlich der Förderschule "Auf dem Sandberg" zu errichten und
die katholische Grundschule "Am Altenberger Kreuz" an diesem sowie am
Altstandort als Grundschule mit zwei Teilstandorten zu führen. Sofern neue
Wohnbauprojekte aufgelegt werden, ist jeweils eine neue Bewertung erforderlich.
Im Stadtteil Porz-Elsdorf ist für das kommende Kindertagesstätten-Jahr
die Inbetriebnahme einer viergruppigen Kindertagesstätte (entspricht 60
Kindertagesstätten-Plätzen) geplant. Die Fertigstellung des Baus erfolgt
voraussichtlich im dritten Quartal 2015. Vor dem Hintergrund, dass Bedarfen an
Kindertagesbetreuung auch stadtteilgrenzüberschreitend begegnet wird, sind hier
zudem die geplanten Kindertagesstätten-Projekte in Wahn (vier Gruppen) und
Zündorf (drei Gruppen) zu erwähnen. Die Fertigstellungen dieser beiden Projekte
erfolgen voraussichtlich Ende 2015/Anfang 2016. Es ist beabsichtigt, eine
Kindertagesstätte in Eil an der Martin-Luther-Straße mit vier Gruppen durch
einen privaten Investor zu errichten. In Porz soll die temporäre
Kindertagesstätte an der Friedrichstraße mit Rechtskraft des Bebauungsplanes
Glashüttenstraße in eine dauerhafte Einrichtung (sechs Gruppen) übergehen.
Bezüglich der bisher auf dem Gelände der Grundschule Kupfergasse geplanten
Kindertagesstätte prüft die Verwaltung vor dem Hintergrund der erforderlichen
Kapazitätserweiterung der Grundschule mit Nachdruck eine alternative Fläche, so
dass zusätzliche Kapazitäten für die Grundschulerweiterung geschaffen werden
könnten. Zurzeit werden mit hoher Intensität weitere bestehende
Standorte auf Erweiterungsmöglichkeiten untersucht sowie ergänzende Maßnahmen
geprüft.
Langfristig sollen insbesondere zwei Maßnahmen zu einer wesentlichen Verbesserung der technischen Infrastruktur führen. Zum einen soll die Ortsumgehung Zündorf (inklusive Verlängerung der KVB-Linie 7) den Verkehr in Nord-/Süd-Richtung auf die A 59 ableiten, zum anderen soll die Autobahn ausgebaut und verbeitert werden. Durch die Verlängerung der KVB-Linie 7 bis zur Ranzeler Straße sowie den Bau der benötigten Entlastungsstraße "Ortsumgehung Zündorf" soll der Porzer Süden verkehrlich entlastet werden und bestehende Konflikte im Ortskern Zündorf sowie in den umliegenden Ortsteilen verbessert werden. Planung und Bau der Ortsumgehung sind an die Realisierung der landesweit bedeutsamen Wohnungsbaufläche gebunden. Die Abstimmung mit dem Land, als zuständiger Straßenbaulastträger, den angrenzenden Gemeinden und dem Rhein-Sieg-Kreis ist für die Finanzierung, Planung und Bau der Entlastungsstraße unabdingbar. Eine einvernehmliche Abstimmung soll im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung das Infrastrukturprojekt verbindlich vorbereiten.
Der Landesbetrieb Straßenbau hat für den Ausbau der A 59 erste
Skizzen gefertigt, die der Verwaltung noch nicht offiziell vorgestellt wurden.