Beschluss: Kenntnis genommen

Text der Anfrage:

 

"Aktuell und in den nächsten Jahren werden neue Wohnbaugebiete in Porz geplant. Dabei ist sicherzustellen, dass bei der Umsetzung die Infrastruktur sichergestellt ist und ggf. angepasst wird.

Im Zusammenhang mit den Neubauvorhaben Fuchskaule, Friedensstraße Süd und Danziger Straße in Urbach und Elsdorf wurde festgestellt, dass z. B. die Kapazitäten der Grundschule Kupfergasse in PorzUrbach für die prognostizierten Schülerzahlen nicht ausreichen.

Daher stellen wir der Verwaltung nachfolgende Fragen mit der Bitte um kurzfristige Beantwortung:

1.       Welche Schülerzahlen werden für die Neubauvorhaben Fuchskaule, Friedensstraße Süd und Danziger Straße prognostiziert?

2.       Wie ist derzeit die Grundschule Kupfergasse in PorzUrbach ausgelastet und welche Kapazitäten stehen noch zur Verfügung?

3.       Reichen die weiteren Infrastrukturen, wie z. B. das Straßennetz, die Nahversorgung, die Abwasserkanäle für die Neubauvorhaben aus?

4.       Welche Maßnahmen sind von der Verwaltung geplant, um bestehende Defizite der Infrastruktur zu beheben?

5.       Wie sieht es mit der Infrastruktur (z. B. Schulen, Kindergärten, Straßennetz) in weiteren geplanten Neubauvorhaben im Stadtgebiet Porz aus?"

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu 1.:

 

Für die Neubauvorhaben "Fuchskaule" und "Südlich Friedensstraße" werden während der Erstbezugsphase je 12 Schülerinnen und Schüler und für den Bereich Danziger Straße je 7 Schülerinnen und Schüler prognostiziert, somit insgesamt 31. In der langfristigen Prognose reduziert sich diese Anzahl auf insgesamt 16 Schülerinnen und Schüler.

 

Zu 2.:

 

Trotz der Erweiterung auf fünf Eingangsklassen zum Schuljahr 14/15 ist die katholische Grundschule Kupfergasse zum Schuljahr 15/16 in den Jahrgängen 1 und 2 weitestgehend ausgelastet. In den Jahrgängen 3 und 4 (vierzügig) bestehen noch geringe Aufnahmekapazitäten. Die Vorausberechnung der Einschulungen in den nächsten Schuljahren lässt erkennen, dass die erwarteten zusätzlichen 31 Schülerinnen und Schüler nur zu einem geringen Teil aufgenommen werden können. Die Schulverwaltung prüft derzeit, ob durch die Erweiterung eines bestehenden Schulstandortes die schulische Versorgung im Primarbereich in den Stadtteilen Porz-Urbach und -Elsdorf sichergestellt werden kann. Hierbei ist die Verlagerung des geplanten Kindertagesstätten-Standortes eine Möglichkeit, um weitere Kapazitäten in der katholischen Grundschule Kupfergasse zu generieren (vergleiche Punkt 5.).

 

Zu 3.:

 

Das Plangebiet "Fuchskaule" liegt im Einzugsbereich der Kläranlage Wahn und außerhalb der Wasserschutzzone. Es ist vorgesehen, das Planungsgebiet im Trennsystem zu entwässern. Das Schmutzwasser wird dem Abwasserkanal ON 1100 in der Gilsonstraße zu geführt. Das anfallende Niederschlagswasser des Plangebietes wird mittels Regenwasserkanäle ins Gewässer (Rheinkanal ll) eingeleitet. Das Bauvorhaben trägt maßgeblich zu einer Entspannung der Belastung bei Starkregen­ereignissen in den Stadtteilen Porz-Urbach/-Elsdorf bei, da aufgrund eines Gutachtens zusätzlicher Regenabfluss in das Gebiet aufgenommen und versickert werden kann. Somit wird die technische Infrastruktur entlastet. Oberflächenwasser wird aus den Randgebieten und den bereits bebauten Arealen aufgenommen und in das neue Baugebiet abgeleitet (Rückhaltevolumen 900 m³).

Für das Baugebiet "Südlich Friedensstraße" ist vorgesehen, das Planungsgebiet im Trennsystem zu entwässern. Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Kläranlage Wahn und außerhalb der Wasserschutzzone. Das Schmutzwasser wird dem Abwasserkanal DN 300 in der Friedensstraße zu geführt. Das anfallende Niederschlagswasser des Plangebietes wird vor Ort versickern oder mittels Regenwasserkanäle ins Gewässer (Rheinkanal ll) eingeleitet. Geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge bei Starkregenereignissen werden zurzeit erarbeitet.

Der Bereich des Bauvorhabens "Danziger Straße" entwässert im Mischsystem, das heißt Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden in einem Abwasserkanal gesammelt und abgeleitet. Die aus dem Vorhaben resultierenden zusätzlichen häuslichen Schmutzwassermengen (< 1 l/s) können durch die vorhandene Abwasseranlage schadlos abgeleitet werden. Das durch eine mögliche Verdichtung der Bebauung zusätzlich anfallende Niederschlagswasser soll zukünftig durch Versickerung ortsnah entwässert. Zusätzlich ist unter anderem geplant, das anfallende Niederschlagswasser durch Dachbegrünung beziehungsweise private Rückhaltekanäle zurückzuhalten und verzögert einzuleiten. Das bedeutet, dass durch das oben genannte Bauvorhaben keine zusätzlichen hydraulischen Belastungen im Kanalnetz entstehen. Für statistisch seltene und häufig sehr lokal begrenzte Starkregenereignisse ist die Kanalisation nicht ausgelegt. Eine Dimensionierung der Kanäle auf extreme Ereignisse ist sowohl aus Kostengründen, als auch aus betrieblicher Sicht nicht sinnvoll. Deshalb kann es bei den Starkregenereignissen leider dazu kommen, dass das Regenwasser von der Kanalisation nicht aufgenommen werden kann und auf der Oberfläche verweilt. Ein besserer Schutz vor den Folgen von Starkregenniederschlägen kann nur durch einen privaten Objektschutz sichergestellt werden. Die RheinEnergie AG betreibt in Köln großflächig die Messungen und die Auswertungen der Grundwasserströme. Die Erfahrungen bei der Umsetzung von unterirdischen Baumaßnahmen zeigen, dass diese keine Auswirkung auf die Grundwasserströme haben. Das vorhandene Entwässerungssystem in den betroffenen Bereichen entspricht jetzt und auch nach der Bebauung dem Stand der Technik, das heißt es ist ausreichend dimensioniert. Die Begrünung der Dächer und der Bau der Rückhaltekanäle führen zu einer Entspannung der Situation bei Starkregen, weil ein Teil des Niederschlagswassers zurückgehalten wird. Aber ein umfassender Schutz durch das Kanalnetz vor den Folgen von Starkregen gibt es jetzt und auch unabhängig von der zukünftigen Bebauung nicht. Hier kann nur der private Objektschutz den Schutz erhöhen.

Die Nahversorgung des Neubaugebietes "Fuchskaule" stellt sich nach dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) wie folgt dar: Das Gebiet liegt vollständig innerhalb des 700-Meter-Radius des Discounters "Netto" an der Tiergartenstraße 1.

Die Nahversorgung des Neubaugebietes "Südlich Friedensstraße" stellt sich nach dem EHZK wie folgt dar: Das Gebiet schließt direkt östlich und südlich an den dort vorhandenen Discounter "Netto" mit circa 600 m² Verkaufsfläche an ("Netto" an der Tiergartenstraße 1/Ecke Friedensstraße). Weiter östlich an der Friedensstraße/Ecke Akazienweg befindet sich die Nahversorgungslage Grengel, Friedensstraße mit einem kleinen Vollversorger und einigen kleineren Geschäften.


Die Nahversorgung des Neubaugebietes "Danziger Straße" stellt sich nach dem EHZK wie folgt dar: Das Gebiet liegt vollständig innerhalb des 700-Meter-Radius des Stadtteilzentrums Urbach, Kaiserstraße/Frankfurter Straße. Dort befinden sich neben dem Verbrauchermarkt "Hit" mit circa 1 500 m² Verkaufsfläche, ein kleiner "Penny"-Discounter und zahlreiche Fachgeschäfte. Der 700-Meter-Radius entspricht dem fußläufigen Einzugsbereich von Betrieben der Nahversorgung.

Die Erschließung der Baugebiete ist gesichert.

 

Zu 4.:

 

Für jedes Neubauvorhaben wird ein geeignetes Starkregenkonzept erarbeitet, welches die Kapazitäten des städtischen Netzes berücksichtigt und bestehende Risikogebiete beachtet. Sofern es die Topographie und der Plangebietszuschnitt ermöglichen, werden durch die baulichen Aktivitäten bestehende Ortsteile sogar entlastet. Beispielhaft ist das Bauvorhaben "Fuchskaule" anzuführen. Die geplante Sickermulde ermöglicht bei Starkregenereignissen einen zusätzlichen Oberflächenabfluss aus den umgebenden Wohngebieten in das Neubaugebiet hinein.

Die Versorgung der Gebiete sowie der umgebenden Siedlungsstrukturen sind ausreichend gesichert.

 

Verkehrliche Belange zu 3. und 4.:

 

Für die Fuchskaule und die Friedensstraße sind Verkehrsuntersuchungen erforderlich, die die notwendigen Maßnahmen im Straßennetz für die Umsetzung der Neubauvorhaben aufzeigen sollen. Grundlage der Verkehrsuntersuchung ist die vorhandene Verkehrsprognose zur Erschließung des neuen Wohngebietes in der Danziger Straße. Im Ergebnis der Untersuchung zur Danziger Straße wurden folgende Maßnahmen seitens des Verkehrsgutachters empfohlen, die auch entsprechend dem Baufortschritt umgesetzt werden:

Innerhalb des Gebietes:

-               Verbreiterung der Erschließungsstraße zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
und der Verkehrssicherheit,

-               Geschwindigkeitsreduzierung durch Fahrbahnversätze,

-               Ausschilderung als verkehrsberuhigter Bereich.

Auf dem übergeordneten Straßennetz:

-               Optimierung der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Frankfurter Straße/Kaiserstraße.

 

Zu 5.:

 

Für den Stadtbezirk Porz gibt es derzeit folgende Überlegungen: Im Plangebiet "Zündorf Süd" sind drei Schulstandorte (2 x Grundschule, 1 x weiterführende Schule) angemeldet. Je nach zukünftigen Wohnbauplanungen ist zu erwarten, dass zusätzliche Schulbedarfe entstehen. Insbesondere im Bereich Wahn würde Handlungsbedarf entstehen, wenn weitere Wohngebiete entwickelt würden. Im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungskonzept "Porz Mitte" soll die Grundschule Hauptstraße nach Umzug des Berufskollegs nach Deutz nach bisheriger Planung bedarfsgerecht neu gebaut werden. Bedingt durch das Projekt "Poller Damm" entsteht zusätzlicher Bedarf im Primarbereich. Es ist vorgesehen, schnellstmöglich ein neues zweizügiges Grundschulgebäude auf der Fläche südlich der Förderschule "Auf dem Sandberg" zu errichten und die katholische Grundschule "Am Altenberger Kreuz" an diesem sowie am Altstandort als Grundschule mit zwei Teilstandorten zu führen. Sofern neue Wohnbauprojekte aufgelegt werden, ist jeweils eine neue Bewertung erforderlich.

Im Stadtteil Porz-Elsdorf ist für das kommende Kindertagesstätten-Jahr die Inbetriebnahme einer viergruppigen Kindertagesstätte (entspricht 60 Kindertagesstätten-Plätzen) geplant. Die Fertigstellung des Baus erfolgt voraussichtlich im dritten Quartal 2015. Vor dem Hintergrund, dass Bedarfen an Kindertagesbetreuung auch stadtteilgrenzüberschreitend begegnet wird, sind hier zudem die geplanten Kindertagesstätten-Projekte in Wahn (vier Gruppen) und Zündorf (drei Gruppen) zu erwähnen. Die Fertigstellungen dieser beiden Projekte erfolgen voraussichtlich Ende 2015/Anfang 2016. Es ist beabsichtigt, eine Kindertagesstätte in Eil an der Martin-Luther-Straße mit vier Gruppen durch einen privaten Investor zu errichten. In Porz soll die temporäre Kindertagesstätte an der Friedrichstraße mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Glashüttenstraße in eine dauerhafte Einrichtung (sechs Gruppen) übergehen. Bezüglich der bisher auf dem Gelände der Grundschule Kupfergasse geplanten Kindertagesstätte prüft die Verwaltung vor dem Hintergrund der erforderlichen Kapazitätserweiterung der Grundschule mit Nachdruck eine alternative Fläche, so dass zusätzliche Kapazitäten für die Grundschulerweiterung geschaffen werden könnten. Zurzeit werden mit hoher Intensität weitere bestehende Standorte auf Erweiterungsmöglichkeiten untersucht sowie ergänzende Maßnahmen geprüft.

Langfristig sollen insbesondere zwei Maßnahmen zu einer wesentlichen Verbesserung der technischen Infrastruktur führen. Zum einen soll die Ortsumgehung Zündorf (inklusive Verlängerung der KVB-Linie 7) den Verkehr in Nord-/Süd-Richtung auf die A 59 ableiten, zum anderen soll die Autobahn ausgebaut und verbeitert werden. Durch die Verlängerung der KVB-Linie 7 bis zur Ranzeler Straße sowie den Bau der benötigten Entlastungsstraße "Ortsumgehung Zündorf" soll der Porzer Süden verkehrlich entlastet werden und bestehende Konflikte im Ortskern Zündorf sowie in den umliegenden Ortsteilen verbessert werden. Planung und Bau der Ortsumgehung sind an die Realisierung der landesweit bedeutsamen Wohnungsbaufläche gebunden. Die Abstimmung mit dem Land, als zuständiger Straßenbaulastträger, den angrenzenden Gemeinden und dem Rhein-Sieg-Kreis ist für die Finanzierung, Planung und Bau der Entlastungsstraße unabdingbar. Eine einvernehmliche Abstimmung soll im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung das Infrastrukturprojekt verbindlich vorbereiten.

Der Landesbetrieb Straßenbau hat für den Ausbau der A 59 erste Skizzen gefertigt, die der Verwaltung noch nicht offiziell vorgestellt wurden.