Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt gemäß § 36 Abs. 5 Satz  2  GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung dem Hauptausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Hauptausschuss der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die zusätzlichen Planungsänderungen im Bereich des REWE-Parkplatzes an der Schönhauser Straße zu berücksichtigen und die drei weiteren Platanen zu fällen.

 

Außerdem beauftragt der Hauptausschuss der Stadt Köln die Verwaltung mit der Kostenübernahme für

erforderliche Anpassungsarbeiten auf dem Grundstück Bonner Straße 211 und am Parkdeck über dem REWE-Markt.

 

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Herren Giesen und Theilen von Wrochem zugestimmt (nicht anwesend: Herr Homann, Frau Sandow und Herr Bronisz).