Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO
NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung dem Hauptausschuss, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Hauptausschuss
der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die zusätzlichen Planungsänderungen
im Bereich des REWE-Parkplatzes an der Schönhauser Straße zu berücksichtigen
und die drei weiteren Platanen zu fällen.
Außerdem beauftragt der Hauptausschuss der Stadt Köln die Verwaltung mit
der Kostenübernahme für
erforderliche Anpassungsarbeiten auf dem Grundstück Bonner Straße 211
und am Parkdeck über dem REWE-Markt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Herren Giesen und Theilen von Wrochem zugestimmt
(nicht anwesend: Herr Homann, Frau Sandow und Herr Bronisz).