Beschluss:

 

Der Rat

 

1.       stellt fest, dass zur Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) der 202. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) –Arbeitstitel: Werthmannstraße in Köln-Lindenthal– keine flächennutzungsplanrelevanten Anregungen eingegangen sind (siehe Anlage 5);

 

2.       stellt die 202. Änderung des FNP —Arbeitstitel: Werthmannstraße in Köln-Lindenthal— mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch als Anlage beigefügten Begründung fest.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.