Beschluss:
Der Rat
1. stellt
fest, dass zur Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) der 202. Änderung
des Flächennutzungsplanes (FNP) –Arbeitstitel:
Werthmannstraße in Köln-Lindenthal– keine flächennutzungsplanrelevanten Anregungen
eingegangen sind (siehe Anlage 5);
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.