Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, folgenden Antrag zu prüfen:
„Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der Niehler Straße bzw.
Sebastianstraße, beginnend an der Friedrich-Karl-Straße und endend an der
Haltestelle Sebastianstraße, in beide Fahrtrichtungen Schutzstreifen für
Fahrradfahrende nach § 42 Abs. 6 Nr.1 g STVO einzurichten. Dieser
Schutzstreifen wird, sofern Abbiegespuren vorhanden sind, auf jeder Spur
eingerichtet. Die Radwegebenutzungspflicht in dem Bereich zwischen
Friedrich-Karl-Straße und Weidenpescher Straße (Richtung Norden) und die (evtl.
irrtümlich?) wieder eingerichtete Radwegebenutzungspflicht zwischen dem
südlichen Ende der Rennbahn und dem Niehler Kirchweg (Richtung Süden) wird
aufgehoben. Vor den Ampeln sollen Fahrradaufstellflächen geschaffen werden.“
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung von Pro Köln einstimmig beschlossen.