Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, folgenden Antrag zu prüfen:

 

„Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der Niehler Straße bzw. Sebastianstraße, beginnend an der Friedrich-Karl-Straße und endend an der Haltestelle Sebastianstraße, in beide Fahrtrichtungen Schutzstreifen für Fahrradfahrende nach § 42 Abs. 6 Nr.1 g STVO einzurichten. Dieser Schutzstreifen wird, sofern Abbiegespuren vorhanden sind, auf jeder Spur eingerichtet. Die Radwegebenutzungspflicht in dem Bereich zwischen Friedrich-Karl-Straße und Weidenpescher Straße (Richtung Norden) und die (evtl. irrtümlich?) wieder eingerichtete Radwegebenutzungspflicht zwischen dem südlichen Ende der Rennbahn und dem Niehler Kirchweg (Richtung Süden) wird aufgehoben. Vor den Ampeln sollen Fahrradaufstellflächen geschaffen werden.“


Abstimmungsergebnis:

Bei Enthaltung von Pro Köln einstimmig beschlossen.