Beschluss:
Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven überplanmäßigen
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 242.000,00 € im Teilfinanzplan 0601,
Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Tiefbaumaßnahmen, Finanzstelle 0000-0601-0-0002, zur Erneuerung der Spielgeräte
an den Außenstandorten der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung.
Die Deckung der investiven überplanmäßigen
Auszahlungsermächtigung erfolgt aus freien Mitteln im Teilfinanzplan 0601,
Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5111-0601-9-2000 in Höhe von 200.000,00 € und
aus Finanzstelle 5111-0601-8-1000 in Höhe von 42.000,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.