Beschluss:

Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven überplanmäßigen Auszahlungsermächtigung in Höhe von 242.000,00 € im Teilfinanzplan 0601, Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, Finanzstelle 0000-0601-0-0002, zur Erneuerung der Spielgeräte an den Außenstandorten der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung.

Die Deckung der investiven überplanmäßigen Auszahlungsermächtigung erfolgt aus freien Mitteln im Teilfinanzplan 0601, Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5111-0601-9-2000 in Höhe von 200.000,00 € und aus Finanzstelle 5111-0601-8-1000 in Höhe von 42.000,00 €.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.