Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Errichtung des Sleepers sowie des Eingangsbauwerks im Bereich des Landschaftsschutzgebietes L2 „Pletschbachtal und Waldbereiche um das Wasserwerk Weiler“ einverstanden.

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG i. V. mit § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplanes zu.


Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.