Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde
ist mit der Errichtung des Sleepers sowie des Eingangsbauwerks im Bereich des Landschaftsschutzgebietes
L2 „Pletschbachtal und Waldbereiche um das Wasserwerk Weiler“ einverstanden.
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. §
67 (1) Nr. 1 BNatSchG i. V. mit § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des
Landschaftsplanes zu.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen, 3
Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.