Beschluss: Kenntnis genommen

der Rat hat am 16.12.2004 für Köln ein Taubenkonzept sowie ein Taubenfütterungsverbot beschlossen. Dieses ist nunmehr seit über zehn Jahren in Kraft.

Eine deutliche Verbesserung ist nicht erkennbar, denn Bürger beklagen  immer wieder die vorherrschende Taubenplage.

 

Wir stellen daher der Verwaltung nachfolgende Fragen, mit der Bitte um kurzfristige Beantwortung:

 

1)    Wie wurde das Taubenkonzept im Stadtbezirk Porz umgesetzt?

2)    Wurden im Stadtbezirk Porz Taubenhäuser aufgestellt?

Wenn ja, wo?

Reichen die aufgestellten Taubenhäuser aus?

3)    Wird das Taubenfütterungsverbot konsequent angewendet? Wie häufig wurden ordnungsbehördliche Maßnahmen (z.B. Bußgelder) wegen der Taubenfütterung in den letzten drei abgelaufenen Jahren ausgesprochen?

4)    Wurde für die Umsetzung des Taubenkonzeptes zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt?

Wenn nein, ist zusätzliches Personal erforderlich?

5)    Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung zur Eindämmung der Taubenplage an nicht städtischen Gebäuden und Bauwerken, wie z.B. Eisenbahnbrücken, die KVB-Haltestelle Porz-Markt?  

 

Die Verwaltung nimmt zur Anfrage wie folgt Stellung:

 

1) Ein Taubenkonzept welches sich auf die Aufstellung von Taubenhäusern und weitere begleitende Maßnahmen stützt, wurde in Porz bisher noch nicht umgesetzt. Bisher wurde hier nur auf das Fütterungsverbot sowie Vergrämungsmaßnahmen auf privater Ebene, gesetzt.

 

2) Im Stadtbezirk Porz wurden bisher noch keine Taubenhäuser aufgestellt. Allerdings gab es bereits Anfang der 90iger Jahre 3 Taubenhäuser in einem anderen Stadtbezirk. Diese wurden jedoch von den Tieren nicht angenommen und vor allem auch nicht regelmäßig betreut. Sie verfielen schließlich und mussten aus Sicherheitsgründen abgebaut werden mussten.

 

3) Bei Kenntnisnahme von Verstößen gegen das Taubenfütterungsverbot und nachgewiesenen Feststellungen werden ordnungsbehördliche Maßnahmen nach Einzelfallprüfung insoweit durchgeführt, als ein Hinweis und Untersagung unmittelbar vor Ort durch den Außendienst ausgesprochen wird oder ein Hinweisschreiben an den Verantwortlichen auf das Taubenfütterungsverbot erfolgt oder ein Verwarngeld- oder Bußgeldbescheid erlassen wird.

In den letzten drei Jahren wurden in etwa 20 Fällen Buß- oder Verwarngelder an die verantwortliche Person ausgesprochen. In etwa 8 nachgewiesenen Fällen wurde lediglich ein Hinweisschreiben an den Verantwortlichen erteilt.

 

4) Bisher wurde kein zusätzliches Personal von Seiten der Stadt zur Verfügung gestellt. Wenn Taubenhäuser errichtet werden, so macht dies nur nach einer Vorerhebung zur Findung eines geeigneten Standortes Sinn. Desweiteren müssen die Häuser regelmäßig betreut werden. Die „Nutzung“ ist hierbei zu erfassen, Eier sind auszutauschen, die Häuser sind zu reinigen. Hierfür ist Personal notwendig, wenn man einen nachhaltigen Effekt erzielen will. Der Einsatz von Taubenhäusern bietet keine kurzfristige, schnelle Lösung. Sie zeigt ihren Effekt erst nach einigen Jahren.

 

5) Eine sofortige Verbesserung wäre nur durch entsprechende Vergrämungsmaßnahmen möglich. Diese gestalten sich jedoch meist recht schwierig. Es muss zum einen geeignetes, tierschutzrechtes und haltbares Material (z.B. bei Vernetzungen) eingesetzt werden. Der Zustand ist dann regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu reparieren oder gänzlich zu ersetzen. Die dauerhaft beste Lösung wäre eine Verplattung offener Zugänge, von Mauervorsprüngen und von Sitz-oder Nistplätzen. Dies ist aber aufgrund der baulichen Konstruktion der meist alten Brücken sowie der Notwendigkeit eines Zuganges für Servicearbeiten nicht umsetzbar. Zudem sind derartige Maßnahmen vom eigentlichen Besitzer, wie der Deutschen Bahn oder der KVB durchzuführen.

 

Die Möglichkeiten der Verwaltung liegen in der Aufklärung (Umgang mit Abfall), Verpflichtung von Fast – Food Ketten, Imbissbuden etc. Bereiche um ihren Betrieb von Lebensmittelresten zu säubern, das Aufstellen ausreichender Abfalleimer, regelmäßige Reinigung und Reduzierung der Taubenpopulation durch z.B. Maßnahmen an Brutstellen sowie die Durchsetzung des Fütterungsverbotes. Hamburg, Basel und Tübingen haben damit kleine Erfolge erzielen können.

 

Darüber hinaus bestehen erste Kontakte zu einem neuen Verein, der sich in dieser Hinsicht engagiert. Mit dem Leiter der BV Porz, Herrn Becker fanden diesbezüglich diverse Gespräche statt, auch hinsichtlich eines geeigneten Standortes. Geplant ist die Aufstellung eines Taubenhauses auf dem Saturngebäude am Marktplatz Porz. Hierzu liegt auch die Zusage des Betreibers vor. Letztlich fehlt aber bisher die finanzielle Deckung um ein Pilotprojekt zu starten.

 

Wofür man sich auch entscheidet, es wird nur die Summe unterschiedlicher Maßnahmen sein, die letztlich dauerhaft zum Erfolg führt, denn Tauben sind äußerst intelligente Tiere und sehr anpassungsfähig. Brutstellen, Aufenthaltsorte und Fressplätze sind zudem nicht identisch und können mitunter sehr weit entfernt liegen.