Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln stimmt dem als Anlage
1 beigefügten Wirtschaftsplan 2016 gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung mit
folgender Einschränkung zu: „Aktivitäten der StEB, die Mehrausgaben im
städtischen Haushalt zur Folge haben, sind zunächst einzelfallbezogen zwischen
der Stadt Köln und den StEB abzustimmen, damit die Verwaltung zu eventuell
erforderlichen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben des städtischen Haushalts
gesonderte Entscheidungen des Rates der Stadt Köln einholen kann.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt