Der
Integrationsrat beschließt folgende Empfehlung an den Rat.
Der Rat möge
beschließen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung in Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 04.04.2006
mit der Erweiterung der Integrationskurse gemäß dem ständig wachsenden Bedarf.
Hierdurch soll gewährleistet werden, dass der seitens des Bundes beabsichtigten
Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber und Flüchtlinge (Geduldete)
kurzfristig Rechnung getragen werden kann.
Zur Gewährleistung
der Aufgabenwahrnehmung des seit 2005 kontinuierlich um mehr als das Dreifache
gestiegenen Aufwandes und für die weiterhin erforderliche Ausweitung für
Asylbewerber und Flüchtlinge beschließt der Rat zum Stellenplan 2016 die
Einrichtung von Mehrstellen in folgendem Umfang:
0,5 pädagogischer
Mitarbeiter VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVÖD)
1 Stelle VA VGr.
III/II, FGr. 1a/1e BAT (EG 12 TVÖD)
1 Stelle VA VGr. V
b, FGr.1a BAT (EG 9 TVÖD)
0,5 Stelle VA VGr.
VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVÖD)
1 Sozialarbeiter/
-pädagoge S 12 TVÖD
Da die
Stellenbesetzung vor Inkrafttreten des Stellenplans 2016 vorgesehen ist, wird
unterjährig eine verwaltungsinterne Verrechnung im Stellenplan bereitgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu
ermöglichen.
Durch die Öffnung
der Integrationskurse werden ab dem Jahr 2016 Aufwendungen in Höhe von rd.
492.500,- € im Teilergebnisplan 0414 – Volkshochschule entstehen. Demgegenüber
stehen die teilnehmergebundenen Entgelte vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge i.H.v. 341.240,- €. Es entsteht zunächst ein Mehrbedarf i.H.v.
88.260,- €, der sich jedoch aufgrund der zu erwartenden weiteren Erhöhung des
Erstattungsbetrages pro Teilnehmer-Unterrichtsstunde von 0,66 € durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um insgesamt 71.280,-€
reduzieren wird.
Die entsprechenden
Aufwendungen und Erträge werden im Haushaltsplan 2016 ff. veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt