Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74455/03 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet östlich des Arnikaweges, südlich des Fenchelweges, westlich und nördlich der Bebauung an der Straße Auf dem Eichenbrett und der Ostmerheimer Straße (Gemarkung Langenbrück, Flur 71, Flurstück 5070) —Arbeits­titel: Arnikaweg in Köln-Merheim— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen;

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.