Frau Dr. Klein weist bezüglich der als Tischvorlage präsentierten Neufassung der Vorlage darauf hin, dass sich der Beschlusstext nicht verändert hat. Allerdings wurden die Zahlen des Beschlusstextes aufgrund aktueller Berechnungen angepasst. Bei einer Errichtung nach EnEV 2014 müsste nicht der Baubeginn, sondern der Bauantrag bis Ende 2015 gestellt werden.

Entsprechend einer Bitte von RM Philippi und RM Dr. Schoser besteht interfraktionell Einvernehmen, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.

Beschluss:

Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Errichtung eines Erweiterungsbaus für den Ganztag nach EnEV 2014 sowie einer Einfachturnhalle des Rheingymnasiums, Düsseldorfer Straße 13 nach EnEV 2009 mit Gesamtkosten in Höhe von brutto ca. 6.070.300,- € (Gesamtbaukosten 5.914.300,- € und 156.000 € Einrichtungskosten) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.

Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 7 %. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierende Spartenmiete (inkl. Nebenkosten und Reinigung) in Höhe von voraussichtlich insgesamt rd. 195.783,00 € ist ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu veranschlagen.

 

 

Alternative Finanzierung:

 

Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Errichtung eines Erweiterungsbaus für den Ganztag nach EnEV 2014 sowie einer Einfachturnhalle des Rheingymnasiums, Düsseldorfer Straße 13 nach EnEV 2009 mit Gesamtkosten in Höhe von brutto ca. 5.698.800,- € (Gesamtbaukosten 5.542.800,- € und 156.000 € Einrichtungskosten) ohne einen Risikozuschlag von 7 % und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierende Spartenmiete (inkl. Nebenkosten und Reinigung) in Höhe von voraussichtlich insgesamt rd. 195.783,00 € ist ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu veranschlagen.

 

 

Alternative Energiestandard:

 

Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Errichtung des Erweiterungsbaus für den Ganztag sowie einer Einfachturnhalle des Rheingymnasiums, Düsseldorfer Str. 13 nach dem Passivhaus-Standard mit Gesamtkosten in Höhe von brutto ca. 6.448.700,- € (Gesamtbaukosten 6.292.700,- € und 156.000,- € Einrichtungskosten) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.

 

Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 7 % (395.300 €). Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.

 

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierende Spartenmiete (inkl. Nebenkosten und Reinigung) in Höhe von voraussichtlich insgesamt rd. 195.783,00 € ist ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu veranschlagen.

 

Alternative Finanzierung:

 

Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Errichtung des Erweiterungsbaus für den Ganztag sowie einer Einfachturnhalle des Rheingymnasiums, Düsseldorfer Str. 13 nach dem Passivhaus-Standard mit Gesamtkosten in Höhe von brutto ca. 6.053.400,- € (Gesamtbaukosten 5.897.400,- € und 156.000,- € Einrichtungskosten) ohne einen Risikozuschlag von 7 % und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierende Spartenmiete (inkl. Nebenkosten und Reinigung) in Höhe von voraussichtlich insgesamt rd. 195.783,00 € ist ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu veranschlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

Ohne Votum in nachfolgende Gremien verwiesen.