Beschluss:
Der Rat nimmt zur Kenntnis,
dass die Bundesagentur für Arbeit
Frau Sabrina Reichler als Hauptmitglied
(bisher stellvertretendes Mitglied)
und
Frau Dr. Uta Becher als persönliche Stellvertreterin (bisher Hauptmitglied)
im Rahmen der Pflichtmitgliedschaft nach §
5 I Nr.4 1.AG-KJHG in den Jugendhilfeausschuss entsendet.