Beschluss:
Der Rat beschließt:
- Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2011 wird festgestellt.
- Dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW erteilt.
- Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 182.125.182,65 € wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
- Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen.
- Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, über die weitere Entwicklung in Zusammenhang mit seinen Prüfungen im Rechnungsprüfungsausschuss zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der Gruppe pro Köln zugestimmt.