Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
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nimmt die
Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2016 (Anlage 2) zur Kenntnis.
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stimmt gemäß § 7
Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der
Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die
Entsorgung von Schmutzwassergruben –Abwassergebührensatzung – in der zu diesem
Beschluss beigefügten Fassung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.