Beschluss:
Vor diesem Hintergrund
beauftragt die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung, bei der Unterbringung von Flüchtlingen im
Stadtbezirk Porz folgende Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen:
1. Die Stadt Köln hat
darauf zu achten, dass eine Belegung von
Flüchtlingen in Sporthallen, ehemaligen Baumärkten und anderen
Massenunterkünften nur kurzfristig erfolgen darf.
2. Aufgrund der weiter
steigenden Zahl von Flüchtlingen und der vorherrschenden Notlage ist die Stadt
Köln aufgefordert, leer stehende
Bürogebäude für die Flüchtlingsunterbringung ernsthaft zu prüfen. Dabei muss das Land NRW die bestehenden
Bauvorschriften dahingehend anpassen und den auf Bundesebene gefundenen
Asylkompromiss umsetzen, dass eine erleichterte Unterbringung in Bürogebäuden
möglich wird.
3. Die Stadt Köln muss die
Ratsbeschlüsse (zuletzt Beschluss vom 16.12.2014, TOP 3.1.7) umsetzen und
kurzfristig eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge über das gesamte
Stadtgebiet mit seinen 9 Stadtbezirken gewährleisten. Zudem muss die Stadt Köln
die große Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement deutlich mehr unterstützen
und insbesondere eine zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle einrichten.
4.
Die Stadt Köln muss die Unterbringung der Kriegsflüchtlinge und Asylsuchenden
so gestalten, dass dadurch sowohl eine dauerhafte Integration als auch die
Vermeidung sozialer Spannungen ermöglicht wird. Bereits bestehende soziale
Brennpunkte sind kein geeigneter Ort, um Kriegsflüchtlinge dort unterzubringen.
5.
Die Stadt Köln muss die Kommunikation zwischen der örtlichen Politik, den
Sportvereinen und den sozialen Einrichtungen bei der Unterbringung von
Flüchtlingen verbessern.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme von Frau Wilden (Pro Köln) mehrheitlich beschlossen.