Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Vor diesem Hintergrund beauftragt die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung,  bei der Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtbezirk Porz folgende Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen:

 

1. Die Stadt Köln hat darauf zu achten, dass eine Belegung  von Flüchtlingen in Sporthallen, ehemaligen Baumärkten und anderen Massenunterkünften nur kurzfristig erfolgen darf.

 

2. Aufgrund der weiter steigenden Zahl von Flüchtlingen und der vorherrschenden Notlage ist die Stadt Köln aufgefordert,  leer stehende Bürogebäude für die Flüchtlingsunterbringung ernsthaft zu prüfen.  Dabei muss das Land NRW die bestehenden Bauvorschriften dahingehend anpassen und den auf Bundesebene gefundenen Asylkompromiss umsetzen, dass eine erleichterte Unterbringung in Bürogebäuden möglich wird. 

3. Die Stadt Köln muss die Ratsbeschlüsse (zuletzt Beschluss vom 16.12.2014, TOP 3.1.7) umsetzen und kurzfristig eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge über das gesamte Stadtgebiet mit seinen 9 Stadtbezirken gewährleisten. Zudem muss die Stadt Köln die große Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement deutlich mehr unterstützen und insbesondere eine zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle einrichten.

 

4. Die Stadt Köln muss die Unterbringung der Kriegsflüchtlinge und Asylsuchenden so gestalten, dass dadurch sowohl eine dauerhafte Integration als auch die Vermeidung sozialer Spannungen ermöglicht wird. Bereits bestehende soziale Brennpunkte sind kein geeigneter Ort, um Kriegsflüchtlinge dort unterzubringen.

 

5. Die Stadt Köln muss die Kommunikation zwischen der örtlichen Politik, den Sportvereinen und den sozialen Einrichtungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen verbessern.

 


Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimme von Frau Wilden (Pro Köln) mehrheitlich beschlossen.