Nachtrag: 27.10.2015
Sitzung: 09.11.2015 FA/0010/2015
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3214/2015
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den
denkmalgerechten Erhalt der MS Stadt Köln dadurch zu gewährleisten, dass sie die
Schwimmfähigkeit sicherstellt und vorbereitende Maßnahmen ergreift, damit das
Schiff für gelegentliche Fahrten zur Verfügung steht.
Im Haushaltsplan
stehen hierfür aus der Kulturförderabgabe 2015 zusätzliche Mittel für die MS
Stadt Köln (Sanierung des hist. Schiffes) in Höhe von 500.000 € zur Verfügung.
Der Rat beschließt, die Freigabe der im
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – zusätzlich
veranschlagten, konsumtiven, zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen in Höhe
von 500.000 €.
Die Stadt ist nach
den Regelungen des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande
Nordrhein-Westfalens (Denkmalschutzgesetz – DSchG) verpflichtet, umgehend
Maßnahmen zu ergreifen, die den Erhalt des Denkmals sicherstellen.
Die
Voraussetzungen des § 82 GO (Vorläufige Haushaltsführung), wonach die Gemeinde
ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten darf, zu
denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger
Aufgaben unaufschiebbar sind, wenn die Haushaltssatzung noch nicht
verabschiedet ist, sind damit erfüllt.
2.
Der Rat nimmt das vorgeschlagene (museale) Nutzungskonzept des Vereins (Anlage
I/Nutzungskonzept) zur Kenntnis und beschließt, das unter Denkmalschutz
stehende Schiff „MS Stadt Köln“ dem Förderverein „ Freunde und Förderer des
Historischen Ratsschiffes MS Stadt Köln“ (nachfolgend Verein genannt) zur
Nutzung zu überlassen. (Anlage II/Satzung).
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
entsprechenden Nutzungsvertrag auf der Basis der beigefügten Vereinbarung
(Anlage III/Vereinbarung) mit einer Laufzeit von zunächst drei Jahren mit der
regelmäßigen Option, den Vertrag um jeweils zwei Jahre zu verlängern,
abzuschließen.
Darüber hinaus schließt die Verwaltung mit
dem Verein eine Sanierungsvereinbarung ab. Darin wird neben dem Umfang der zu leistenden
Arbeiten festgestellt, dass die städtischen Vergaberichtlinien einzuhalten
sind, wenn städtische Gelder für VOB-Leistungen in Anspruch genommen werden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich - gegen Stimme der Fraktion Die Linke - zugestimmt.