Nachtrag: 30.10.2015

Beschluss: Kenntnis genommen

Seit dem 15.09.2015 nutzt die Stadtverwaltung die Turnhalle des Stadtgymnasiums Porz als Unterbringung für Flüchtlinge. Da mit dieser Maßnahme der dortige Schul- und Vereinssport zum Erliegen kommt und weitergehende Informationen, wie z.B. die zeitliche Dauer der Nutzung nicht gegeben worden sind, stellen wir der Verwaltung nachfolgende Fragen mit der Bitte um kurzfristige Beantwortung:

 

1)    Wie viele Flüchtlinge werden in der vorgenannten Turnhalle untergebracht?

2)    Wie lange soll die Turnhalle belegt bleiben?

3)    Wie stellt die Verwaltung sicher, dass der dort bisher stattgefundene Schul- und Vereinssport auch zukünftig durchgeführt werden kann und wo?

4)    Turnhallen, ehemalige Baumärkte und Zelte stellen keine menschenwürdigen Unterbringungsmöglichkeiten dar, die als Dauereinrichtung genutzt werden sollten. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Anzahl von Flüchtlingen müssen sofort andere Unterkunftsmöglichkeiten herangezogen werden.        

Warum können nicht auch leerstehende Bürogebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden?

 

 

Zur Beantwortung teilt die Verwaltung folgendes mit:

 

zu 1)

Es werden dort maximal 200 Flüchtlinge untergebracht.

 

zu 2)

Belegt werden die Turnhallen, weil zum jetzigen Zeitpunkt die gesetzliche Unterbringungsverpflichtung nicht auf alternativem Wege sichergestellt werden kann. Die aktuellen Zugangszahlen haben es trotz diverser zusätzlich gewonnener Ressourcen nicht ermöglicht, eine der Turnhallen in die ursprüngliche Nutzung zurück zu führen. Die Verwaltung entwickelt derzeit einen Masterplan, um die Belegung von Turnhallen mit Flüchtlingen möglichst schnell aufzugeben.

 

zu 3)

Zurzeit sind 6 Schulturnhallen als Notunterkünfte mit Flüchtlingen belegt, die siebte ist in Vorbereitung. Die Schulen stellen sich dieser besonderen Situation mit hohem ehrenamtlichem Engagement. Mit schulindividuellen Unterstützungsangeboten konnte der ausfallende Sportunterricht partiell

ersetzt werden.

 

Nach Auskunft des Schulleiters, Herr Dr. Biegel, kann der Sportunterricht bis auf 6 Stunden in anderen Hallen sichergestellt werden.

Beim Vereinssport sind von der Hallensperrung der GSV Porz und der StadtSportBund bzw. RSV Urbach (Mitternachtssport) betroffen.

 

Der Ligaspielbetrieb für die Badminton- und Basketballmannschaften konnte in die Sporthalle Stresemannstraße und ab dem 16.11.2015 in die Sporthalle Heerstraße verlegt werden. (Anm.: die Halle Albert-Schweitzer-Str. ist ab dem 16.11.2015 wegen Fortführung der Sanierung geschlossen, sodass dann der TV Jahn wieder in die Sporthalle Stresemannstraße zurückkehrt)

Trainingszeiten für alle Sportgruppen ( Basketball, Badminton, Kinderturnen und Gymnastik) konnten verteilt in insgesamt 7 Schulturnhallen und in der Sporthalle Stresemannstr. zur Verfügung gestellt werden.

 

Den Leichtathleten wurde die Gymnastikhalle Dorotheenstraße und die (alte) Turnhalle Humboldtstr. 2-8 angeboten.

Die Hallenzeiten in der Turnhalle Humboldtstr. wurden durch die Sportvereinigung und dem RSV Urbach (in einvernehmlichen Gesprächen) zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass deren Kinder- und Jugendgruppen, soweit dies witterungsbedingt möglich ist, auf den Außensportanlagen trainieren müssen.

 

Der Mitternachtssport kann in die Sporthalle Stresemannstr. wechseln, sobald elektronische Schlüssel vorliegen.

 

 

zu 4)

Die Verwaltung prüft intensiv alternative Unterbringungsmöglichkeiten zu Turnhallen. Das Angebot für die Stadt Köln an leer stehenden Bürogebäuden ist sehr gering.

 

In einer 1. Phase werden alle Grundstücke, die für die Errichtung von Leichtbauhallen in Betracht kommen, festgelegt, um so schnell wie möglich mit den erforderlichen Arbeiten (Aufschotterung, Bestellung der Leichtbauhallen etc.) beginnen zu können. Es handelt sich hierbei um klima- und windfeste Bauten. 
Das Konzept soll so, wie am Hardtgenbuscher Kirchweg, verwirklicht werden. Dies bedeutet, dass pro Standort eine LH für die Versorgung der Flüchtlinge errichtet werden soll und pro Unterbringungs-LH eine Betreuungsperson eingesetzt wird.
Mit dieser Regelung können auch die Betreiber dieser Standorte gut umgehen.

 

Die 2. Phase sieht die provisorische Herrichtung von vorhandenem Gebäudevolumen vor, wie z.B. in der Richard-Byrd-Straße, die bis zur Realisierung einer dauerhaften Unterbringung für 6-12 Monate genutzt werden sollen.


Derzeit laufen Verhandlungen mit einem Investor über einen Vertrag zur Anmietung einer Gewerbehalle in Ossendorf (Matthias-Brüggen-Straße). Diese soll analog dem ehemaligen Baumarkt in Porz umgebaut werden. Die Umbauzeit beträgt ca. 3 Monate, so dass Ende 2015 dort bis zu 200 Flüchtlinge untergebracht werden. Neben den üblichen Sanitärcontainern gibt es auch Container für Büro und Aufenthaltsraum.

 

Es liegt ein Containerangebot aus Holland vor. Es handelt sich hierbei um ehemalige Container für studentisches Wohnen, die ca. 5 Jahre alt sind. Da es aus Sicht der Verwaltung  eine machbare und vor allem kurzfristig umsetzbare Möglichkeit ist, weiteren Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen, wurde die Lieferung von 253 Containern beauftragt. Durch den Kauf dieser Container, ergeben sich weitere 500 Plätze zur Flüchtlingsunterbringung. Das Grundstück an der Eygelshovener Straße in Köln Sürth wird hinsichtlich der Aufstellung dieser Container geprüft.

 

Parallel dazu werden die in der Task Force besprochenen Strategien abgearbeitet und auch nach weiteren Grundstücken gesucht, die für  diese Formen der Unterbringung geeignet erscheinen und sich bewähren. Auf diese Art sollen die belegten Turnhallen sukzessive geräumt und wieder ihrem ursprünglichen Nutzen zugeführt werden.

 

Die 3. Phase (einfache Wohnungen) sieht im Wesentlichen in Schnellbauweise errichteten Wohnungsbau vor.

 

In Phase 4 (Bau und Nutzung konventioneller Bauten) erfolgt der Übergang in „normalen“ Wohnungsbau.


Ziel bleibt es, Flüchtlinge möglichst in regulären Unterkünften (feste Bauten, nicht Turnhallen) unterzubringen.