Seit dem 15.09.2015
nutzt die Stadtverwaltung die Turnhalle des Stadtgymnasiums Porz als Unterbringung
für Flüchtlinge. Da mit dieser Maßnahme der dortige Schul- und Vereinssport zum
Erliegen kommt und weitergehende Informationen, wie z.B. die zeitliche Dauer
der Nutzung nicht gegeben worden sind, stellen wir der Verwaltung nachfolgende
Fragen mit der Bitte um kurzfristige Beantwortung:
1)
Wie
viele Flüchtlinge werden in der vorgenannten Turnhalle untergebracht?
2)
Wie
lange soll die Turnhalle belegt bleiben?
3)
Wie
stellt die Verwaltung sicher, dass der dort bisher stattgefundene Schul- und
Vereinssport auch zukünftig durchgeführt werden kann und wo?
4)
Turnhallen,
ehemalige Baumärkte und Zelte stellen keine menschenwürdigen Unterbringungsmöglichkeiten
dar, die als Dauereinrichtung genutzt werden sollten. Vor dem Hintergrund der
zunehmenden Anzahl von Flüchtlingen müssen sofort andere
Unterkunftsmöglichkeiten herangezogen werden.
Warum können nicht auch leerstehende Bürogebäude zur Unterbringung von
Flüchtlingen genutzt werden?
Zur Beantwortung
teilt die Verwaltung folgendes mit:
zu 1)
Es werden dort
maximal 200 Flüchtlinge untergebracht.
zu 2)
Belegt werden die
Turnhallen, weil zum jetzigen Zeitpunkt die gesetzliche Unterbringungsverpflichtung
nicht auf alternativem Wege sichergestellt werden kann. Die aktuellen
Zugangszahlen haben es trotz diverser zusätzlich gewonnener Ressourcen nicht
ermöglicht, eine der Turnhallen in die ursprüngliche Nutzung zurück zu führen.
Die Verwaltung entwickelt derzeit einen Masterplan, um die Belegung von
Turnhallen mit Flüchtlingen möglichst schnell aufzugeben.
zu 3)
Zurzeit sind 6
Schulturnhallen als Notunterkünfte mit Flüchtlingen belegt, die siebte ist in
Vorbereitung. Die Schulen stellen sich dieser besonderen Situation mit hohem
ehrenamtlichem Engagement. Mit schulindividuellen Unterstützungsangeboten
konnte der ausfallende Sportunterricht partiell
ersetzt werden.
Nach Auskunft des
Schulleiters, Herr Dr. Biegel, kann der Sportunterricht bis auf 6 Stunden in
anderen Hallen sichergestellt werden.
Beim Vereinssport sind
von der Hallensperrung der GSV Porz und der StadtSportBund bzw. RSV Urbach
(Mitternachtssport) betroffen.
Der Ligaspielbetrieb für die Badminton- und Basketballmannschaften konnte in die Sporthalle Stresemannstraße und ab dem 16.11.2015 in die Sporthalle Heerstraße verlegt werden. (Anm.: die Halle Albert-Schweitzer-Str. ist ab dem 16.11.2015 wegen Fortführung der Sanierung geschlossen, sodass dann der TV Jahn wieder in die Sporthalle Stresemannstraße zurückkehrt)
Trainingszeiten für alle Sportgruppen ( Basketball, Badminton, Kinderturnen und Gymnastik) konnten verteilt in insgesamt 7 Schulturnhallen und in der Sporthalle Stresemannstr. zur Verfügung gestellt werden.
Den Leichtathleten wurde die Gymnastikhalle Dorotheenstraße und die (alte) Turnhalle Humboldtstr. 2-8 angeboten.
Die Hallenzeiten in der Turnhalle Humboldtstr. wurden durch die Sportvereinigung und dem RSV Urbach (in einvernehmlichen Gesprächen) zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass deren Kinder- und Jugendgruppen, soweit dies witterungsbedingt möglich ist, auf den Außensportanlagen trainieren müssen.
Der Mitternachtssport kann in die Sporthalle Stresemannstr. wechseln, sobald elektronische Schlüssel vorliegen.
zu 4)
Die Verwaltung
prüft intensiv alternative Unterbringungsmöglichkeiten zu Turnhallen. Das
Angebot für die Stadt Köln an leer stehenden Bürogebäuden ist sehr gering.
In einer 1. Phase
werden alle Grundstücke, die für die Errichtung von Leichtbauhallen in Betracht
kommen, festgelegt, um so schnell wie möglich mit den erforderlichen Arbeiten
(Aufschotterung, Bestellung der Leichtbauhallen etc.) beginnen zu können. Es
handelt sich hierbei um klima- und windfeste Bauten.
Das Konzept soll so, wie am Hardtgenbuscher Kirchweg, verwirklicht werden. Dies
bedeutet, dass pro Standort eine LH für die Versorgung der Flüchtlinge
errichtet werden soll und pro Unterbringungs-LH eine Betreuungsperson eingesetzt
wird.
Mit dieser Regelung können auch die Betreiber dieser Standorte gut umgehen.
Die 2. Phase sieht
die provisorische Herrichtung von vorhandenem Gebäudevolumen vor, wie z.B. in
der Richard-Byrd-Straße, die bis zur Realisierung einer dauerhaften Unterbringung
für 6-12 Monate genutzt werden sollen.
Derzeit laufen Verhandlungen mit einem Investor über einen Vertrag zur
Anmietung einer Gewerbehalle in Ossendorf (Matthias-Brüggen-Straße). Diese soll
analog dem ehemaligen Baumarkt in Porz umgebaut werden. Die Umbauzeit beträgt
ca. 3 Monate, so dass Ende 2015 dort bis zu 200 Flüchtlinge untergebracht
werden. Neben den üblichen Sanitärcontainern gibt es auch Container für Büro
und Aufenthaltsraum.
Es liegt ein Containerangebot aus Holland
vor. Es handelt sich hierbei um ehemalige Container für studentisches Wohnen,
die ca. 5 Jahre alt sind. Da es aus Sicht der Verwaltung eine machbare und vor allem kurzfristig
umsetzbare Möglichkeit ist, weiteren Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen,
wurde die Lieferung von 253 Containern beauftragt. Durch den Kauf dieser
Container, ergeben sich weitere 500 Plätze zur Flüchtlingsunterbringung. Das
Grundstück an der Eygelshovener Straße in Köln Sürth wird hinsichtlich der
Aufstellung dieser Container geprüft.
Parallel dazu
werden die in der Task Force besprochenen Strategien abgearbeitet und auch nach
weiteren Grundstücken gesucht, die für
diese Formen der Unterbringung geeignet erscheinen und sich bewähren.
Auf diese Art sollen die belegten Turnhallen sukzessive geräumt und wieder
ihrem ursprünglichen Nutzen zugeführt werden.
Die 3. Phase (einfache
Wohnungen) sieht im Wesentlichen in Schnellbauweise errichteten Wohnungsbau
vor.
In Phase 4 (Bau und Nutzung konventioneller
Bauten) erfolgt der Übergang in „normalen“ Wohnungsbau.
Ziel
bleibt es, Flüchtlinge möglichst in regulären Unterkünften (feste Bauten, nicht
Turnhallen) unterzubringen.