Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis, ist jedoch
über die Argumentation der Verwaltung verwundert, da die Bezirksvertretung
Rodenkirchen bereits mit Beschluss vom 02.03.2015 unter TOP 9.2.1 eine 2-fach
Halle beschlossen hat und zu dem die 2-fach Sporthalle so auszustatten sein
sollte, dass ihre Nutzung auch für bürgerliches Engagement und sonstige
Veranstaltungen möglich ist.
Der Antrag AN/1543/2015 wird daher weiterhin aufrechterhalten.