Nachtrag: 09.12.2015

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung für die notwendige Verlegung des Bühnenstandortes der Kölner Lichter aus dem Tanzbrunnen in den Bereich der Freiflächen des Rheinboulevards mit entgeltlicher Nutzung der Treppenanlage ab dem Jahr 2016 bis auf Weiteres jährlich zu erteilen.